Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt der Gemeinderat Witzleben folgende Satzung:
4. Änderungssatzung der Hauptsatzung
der Gemeinde Witzleben
Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft
„Riechheimer Berg“
Die Hauptsatzung der Gemeinde Witzleben, Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, vom 15.11.2019, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 11.08.2020 und 2. Änderungssatzung vom 27.09.2022 sowie 3. Änderungssatzung vom 12.11.2024 wird wie folgt geändert:
Artikel 1
§ 9 Abs. 1 - Entschädigungen - wird wie folgt geändert:
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats als Entschädigung einen monatlichen Sockelbetrag von 30,00 € sowie ein Sitzungsgeld von 25,00 € für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Gemeinde Witzleben
Witzleben, den 05.11.2025
gez. Uwe Leuthardt
Bürgermeister — -Siegel-
Hinweis
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Witzleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.