Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Osthausen-Wülfershausen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| erhöht um Euro
| vermindert um Euro
| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
| gegenüber bisher Euro | auf nunmehr Euro verändert | |||
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 6.300,00 |
| 908.600,00 | 914.900,00 |
| die Ausgaben | 6.300,00 |
| 908.600,00 | 914.900,00 |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 57.500,00 |
| 459.200,00 | 516.700,00 |
| die Ausgaben | 57.500,00 |
| 459.200,00 | 516.700,00 |
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Gemeinde Osthausen-Wülfershausen
Osthausen-Wülfershausen, 08.10.2025
Gemeinde Osthausen-Wülfershausen — - Siegel -
Klaus Kolodziej
Bürgermeister
Die 1. Nachtagshaushaltssatzung / der 1. Nachtragshaushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 26.09.2025 beschieden.
Die 1. Nachtagsaushaltssatzung, der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen für das Jahr 2025 liegt in der Zeit vom 24.11.2025 bis 10.12.2025 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung, der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen für das Jahr 2025 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der Sprechzeiten zur Verfügung.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.