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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates

Beschluss-Tag: 04.11.2025

Beschluss Nr.: 26 / 2025

Beschlussgegenstand:

Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 05.08.2025

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.08.2025 in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag: 04.11.2025

Beschluss Nr.: 27 / 2025

Beschlussgegenstand:

Vergabe der Bauleistungen/ Ausstattung Mehrzweckgebäude Bösleben Los 17

Bösleben-Wüllersleben

Soziokulturelles Mehrzweckgebäude Possingsweg Bösleben

Los 17 Ausstattung Küche

an den Bieter:

Kreative Küchen Konzepte GmbH

Neue Emleber Straße 1a

99869 Schwabhausen

Die Auftragssumme beträgt: 11.732,00 €.

Beschluss-Tag: 04.11.2025

Beschluss Nr.: 28 / 2025

Beschlussgegenstand:

4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag: 04.11.2025

Beschluss Nr.: 29 / 2025

Beschlussgegenstand:

Aufhebung des Beschlusses Nr. 19/2005 vom 14.03.2005

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließ die Aufhebung des Beschlusses Nr.: 19/2005 vom Beschluss-Tag: 14.03.2005 mit Beschlussgegenstand: Antrag des Sportvereins SV 1990 Bösleben-Wüllersleben e.V.

Beschluss-Tag: 04.11.2025

Beschluss Nr.: 30 / 2025

Beschlussgegenstand:

2. Änderung der Kostenordnung für die Nutzung des Bürgerhauses in Wüllersleben

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die 2. Änderung der Kostenordnung für die Nutzung des Bürgerhauses in Wüllersleben, gemäß beigefügter Anlage

Gemeinde Bösleben-Wüllersleben

2. Änderung zur

Kostenordnung

für die Nutzung des Bürgerhauses in Wüllersleben

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt in seiner Sitzung am 04.11.2025 folgende 2. Änderung der Kostenordnung für die Nutzung des Bürgerhauses in Wüllersleben vom 09.09.2010 zuletzt geändert durch 1. Änderung der Kostenordnung vom 20.09.2012:

Artikel 1

§ 3 der Kostenordnung wird wie folgt geändert:

§ 3

Erhebung Nutzungsbeträge / Reinigungskosten /

Kautionen der einzelnen Raumnutzungen

Wohnsitz

außerhalb

der

Gemeinde

Nutzung für

kommerzielle

Zwecke

Gastraum

25,00 €

37,50

€ 50,00 €

Kaution

50,00 €

50,00 €

70,00 €

Raumreinigung

15,00

15,00 €

15,00 €

Bauernstube einschl.

Gastraum

40,00 €

60,00 €

80,00 €

Kaution

70,00 €

70,00 €

100,00 €

Raumreinigung

30,00 €

30,00 €

30,00 €

Saal einschl. Gastraum

75,00 €

112,50 €

150,00 €

Kaution

100,00 €

100,00 €

200,00 €

Raumreinigung

50,00 €

50,00 €

50,00 €

Saal einschl. Gastraum

u. Bauernstube

100,00 €

150,00 €

200,00 €

Kaution

150,00 €

150,00 €

500,00 €

Raumreinigung

70,00 €

70,00 €

150,00 €

Küche einschl.

Geschirrbenutzung

30,00 €

30,00 €

30,00 €

Kaution

40,00 €

40,00 €

40,00 €

Raumreinigung

10,00 €

10,00 €

10,00 €

Eine Nutzung der Räumlichkeiten ist nur in den genannten Raumkombinationen möglich und beinhaltet ebenfalls die Nutzung der Sanitäranlagen.

Die Reinigung der genutzten Räumlichkeiten erfolgt grundsätzlich durch die Gemeinde.

Artikel 2

§ 8

Inkrafttreten

Die vorstehende 2. Änderung zur Kostenordnung für die Nutzung des Bürgerhauses in Wüllersleben tritt ab 04.11.2025 in Kraft.

Bösleben-Wüllersleben, 04.11.2025

Gemeinde Bösleben-Wüllersleben

gez. Andreas Nitsch  —  -Siegel-

Bürgermeister