Titel Logo
Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Titel

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Elleben (Landkreis Ilm-Kreis) vom 12.11.2025 für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Elleben folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Gemeinde Elleben, den 12.11.2025

Gemeinde Elleben —  - Siegel -

gez. Corinne Krah

Bürgermeisterin

Die 1. Nachtagshaushaltssatzung / der 1. Nachtragshaushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 04.11.2025 beschieden.

Die 1. Nachtagsaushaltssatzung, der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Elleben für das Jahr 2025 liegt in der Zeit vom 24.11.2025 bis 10.12.2025 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung, der 1. Nachtragshaushaltsplan der Elleben für das Jahr 2025 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der Sprechzeiten zur Verfügung.

Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Elleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.