| Beschluss-Tag: | 02.11.2023 |
| Beschluss Nr.: | 123 / 2023 |
Beschlussgegenstand
Übertragung der Aufgaben zum Breitbandausbau an die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26. April 2021 sowie der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur „Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen“ vom 13. September 2021, sich bei der Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Thüringer Glasfasergesellschaft über die KEBT AG zu bedienen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, zu ergreifen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben.
Die Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).
Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben soll frühzeitig über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die kommunalen Belange unterrichtet werden und die Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Umgekehrt wird sie die KEBT AG über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die Belange der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bei Bedarf stellen die Beteiligten die erforderlichen Pläne für die von der jeweiligen Baumaßnahme betroffenen Bereiche dem jeweils anderen Beteiligten kostenfrei zur Verfügung.
Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben soll mindestens einmal jährlich über den aktuellen Stand der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien in ihrem Gebiet informiert werden. Sie hat das Recht, jederzeit auf Anfrage bei der KEBT AG eine entsprechende Auskunft zu erhalten.
Über alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen, die den Beteiligten im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, ist Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere verpflichten sie sich, die Informationen ausschließlich zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien zu verwenden und sie weder anderweitig zu nutzen noch Dritten mitzuteilen. Da die TGG auch für andere Thüringer Kommunen tätig wird, ist eine Weitergabe von Informationen durch die TGG an andere Kommunen zulässig, sofern dies für die Projektdurchführung notwendig ist und im wohlverstandenen Interesse der Beteiligten liegt.
| Beschluss-Tag: | 02.11.2023 |
| Beschluss Nr.: | 124 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03.08.2023
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 03.08.2023 in der als Anlage beigefügten Form.
| Beschluss-Tag: | 02.11.2023 |
| Beschluss Nr.: | 125 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Vergabe der Bauleistungen Los 6 Außenputzarbeiten soziokulturelles Mehrzweckgebäude Possingsweg Bösleben
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Vergabe der Leistungen zur Fortführung der Bauarbeiten zur Errichtung des soziokulturellen Mehrzweckgebäudes Possingsweg 23a in Bösleben
Los 6 Außenputz
an den Bieter:
Hochbau GmbH Müller u. Sohn GmbH
Am Alten Gericht 68
99310 Arnstadt.
Die Auftragssumme beträgt: 52.550,53 €.
| Beschluss-Tag: | 02.11.2023 |
| Beschluss Nr.: | 126 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
Forstwirtschaftsplan 2024 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt den Forstwirtschaftsplan 2024 Kommunalwald der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben gemäß beigefügter Anlage.
| Beschluss-Tag: | 02.11.2023 |
| Beschluss Nr.: | 127 / 2023 |
Beschlussgegenstand:
1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben gemäß beigefügter Anlage.