Beschluss-Tag: 22.11.2023
Beschluss-Nr.: 134 / 2023
Beschlussgegenstand:
Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 07.06.2023
Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.06.2023 in der als Anlage beigefügten Form.
Beschluss-Tag: 22.11.2023
Beschluss-Nr.: 135 / 2023
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Elleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2020 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Elleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 11.12.2023 bis 03.01.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Elleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Beschluss-Tag: 22.11.2023
Beschluss-Nr.: 136 / 2023
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2020 Bürgermeisterin der Gemeinde Elleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt, ohne Beteiligung der Bürgermeisterin an der Abstimmung, der Bürgermeisterin und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
Beschluss-Tag: 22.11.2023
Beschluss-Nr.: 137 / 2023
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2020 Beigeordneter der Gemeinde Elleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
Beschluss-Tag: 22.11.2023
Beschluss-Nr.: 138 / 2023
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Elleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Elleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 11.12.2023 bis 03.01.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Elleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Beschluss-Tag: 22.11.2023
Beschluss-Nr.: 139 / 2023
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2021 Bürgermeisterin der Gemeinde Elleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt, ohne Beteiligung der Bürgermeisterin an der Abstimmung, der Bürgermeisterin und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.
Beschluss-Tag: 22.11.2023
Beschluss-Nr.: 140 / 2023
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2021 Beigeordneter der Gemeinde Elleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.
Beschluss-Tag: 22.11.2023
Beschluss-Nr.: 141 / 2023
Beschlussgegenstand:
Deckungsbeschluss Investitionsumlage an VG
Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben stimmt der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO für die Investitionsumlage wie folgt zu:
| HH-Stelle | Bezeichnung | außerplanmäßige Mittelbereitstellung |
| Mehrausgaben | 2.9000001.982000 | Investitionsumlage | 31.900,00 € |
| Deckung durch: Mehreinnahme | — 2.9100001.310000 | — Entnahme aus der allgemeinen Rücklage | — 31.900,00 € |
—
Beschluss-Tag: 22.11.2023
Beschluss-Nr.: 142 / 2023
Beschlussgegenstand:
Deckungsbeschluss LED-Beleuchtung Gruppenräume Kita
Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben stimmt der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO für die Maßnahme Installation dimmbare Beleuchtung Gruppenräme wie folgt zu:
| HH-Stelle | Bezeichnung | außerplanmäßige Mittelbereitstellung |
| Mehrausgaben | 2.4640005.940001 | Installation dimmbare Beleuchtung Gruppenräume | 9.000,00 € |
| Deckung durch: Mehreinnahme | — 2.9100001.310000 | — Entnahme aus der allgemeinen Rücklage | — 9.000,00 € |
—
Beschluss-Tag: 22.11.2023
Beschluss-Nr.: 143 / 2023
Beschlussgegenstand:
Deckungsbeschluss Akustikdecken Gruppenräume Kita
Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO für die Maßnahme Lärmschutz / Akustikdecke wie folgt zu:
| HH-Stelle | Bezeichnung | überplanmäßige Mittelbereitstellung |
| Mehrausgaben | 2.4640005.940000 | Lärmschutz/Akustikdecke | 8.000,00 € |
| Deckung durch: Mehreinnahme | — 2.9100001.310000 | — Entnahme aus der allgemeinen Rücklage | — 8.000,00 € |
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Beschluss-Tag: 22.11.2023
Beschluss-Nr.: 144 / 2023
Beschlussgegenstand:
Forstwirtschaftsplan 2024 der Gemeinde Elleben
Der Gemeinderat Elleben beschließt den Forstwirtschaftsplan 2024 Kommunalwald der Gemeinde Elleben gemäß beigefügter Anlage.
Beschluss-Tag: 22.11.2023
Beschluss-Nr.: 145 / 2023
Beschlussgegenstand:
Bestätigung der Vereinbarung Straßenentwässerungskostenbeteiligung "Auf dem Rasen Riechheim"
Der Gemeindrat Elleben bestätigt den Entwurf der
Vereinbarung des WAZV Arnstadt und Umgebung und der Gemeinde Elleben zur Straßenentwässerungskostenbeteiligung für die Erneuerung vonTeilbereichen des Regenwasserkanals in der Straße Auf dem Rasen Riechheim
und bevollmächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung.
Beschluss-Tag: 22.11.2023
Beschluss-Nr.: 146 / 2023
Beschlussgegenstand:
Befreiungsantrag B-Plan Riechheim
Der Gemeinderat Elleben beschließt auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am kleinen Berg" Riechheim für das Flurstück 408/8:
| Festsetzung lt. Bebauungsplan | Beantragte Befreiung |
| Nr. 3 Pkt. 2.5 Einfriedungen Entlang der öffentlichen Straßen (Vorgartenbereich) dürfen Einfriedungen außer als lebende Hecken und als Holz-Staketenzäune (bis 1 m Höhe), nicht errichtet werden. | Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 1,80 m entlang der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Fußweg |
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Beschluss-Tag: 22.11.2023
Beschluss-Nr.: 147 / 2023
Beschlussgegenstand:
Wahlleiter und stellv. Wahlleiter für die Kommunalwahl 2024
Der Gemeinderat Elleben beruft Heike Kreft als Wahlleiterein der Gemeinde Elleben für die Kommunalwahl 2024. Als Stellvertreter der Wahlleiterin wird Rudolf Neubig berufen.