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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Beschlüsse aus der öffentlichen Ratssitzung des Gemeinderates Elleben vom 22.11.2023

Beschluss-Tag: 22.11.2023

Beschluss-Nr.: 134 / 2023

Beschlussgegenstand:

Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 07.06.2023

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.06.2023 in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag: 22.11.2023

Beschluss-Nr.: 135 / 2023

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Elleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2020 gemäß beigefügter Anlage.

Hinweis öffentliche Bekanntmachung:

Die festgestellte Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Elleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 11.12.2023 bis 03.01.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Elleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Beschluss-Tag: 22.11.2023

Beschluss-Nr.: 136 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2020 Bürgermeisterin der Gemeinde Elleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt, ohne Beteiligung der Bürgermeisterin an der Abstimmung, der Bürgermeisterin und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 22.11.2023

Beschluss-Nr.: 137 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2020 Beigeordneter der Gemeinde Elleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 22.11.2023

Beschluss-Nr.: 138 / 2023

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Elleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 gemäß beigefügter Anlage.

Hinweis öffentliche Bekanntmachung:

Die festgestellte Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Elleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 11.12.2023 bis 03.01.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Elleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Beschluss-Tag: 22.11.2023

Beschluss-Nr.: 139 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2021 Bürgermeisterin der Gemeinde Elleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt, ohne Beteiligung der Bürgermeisterin an der Abstimmung, der Bürgermeisterin und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 22.11.2023

Beschluss-Nr.: 140 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2021 Beigeordneter der Gemeinde Elleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.

Beschluss-Tag: 22.11.2023

Beschluss-Nr.: 141 / 2023

Beschlussgegenstand:

Deckungsbeschluss Investitionsumlage an VG

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben stimmt der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO für die Investitionsumlage wie folgt zu:

Mehrausgaben

2.9000001.982000

Investitionsumlage

31.900,00 €

Deckung durch:

Mehreinnahme

 — 

2.9100001.310000

 — 

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

 — 

31.900,00 €

 — 

Beschluss-Tag: 22.11.2023

Beschluss-Nr.: 142 / 2023

Beschlussgegenstand:

Deckungsbeschluss LED-Beleuchtung Gruppenräume Kita

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben stimmt der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO für die Maßnahme Installation dimmbare Beleuchtung Gruppenräme wie folgt zu:

Mehrausgaben

2.4640005.940001

Installation dimmbare Beleuchtung Gruppenräume

9.000,00 €

Deckung durch:

Mehreinnahme

 — 

2.9100001.310000

 — 

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

 — 

9.000,00 €

 — 

Beschluss-Tag: 22.11.2023

Beschluss-Nr.: 143 / 2023

Beschlussgegenstand:

Deckungsbeschluss Akustikdecken Gruppenräume Kita

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO für die Maßnahme Lärmschutz / Akustikdecke wie folgt zu:

Mehrausgaben

2.4640005.940000

Lärmschutz/Akustikdecke

8.000,00 €

Deckung durch:

Mehreinnahme

 — 

2.9100001.310000

 — 

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

 — 

8.000,00 €

 — 

Beschluss-Tag: 22.11.2023

Beschluss-Nr.: 144 / 2023

Beschlussgegenstand:

Forstwirtschaftsplan 2024 der Gemeinde Elleben

Der Gemeinderat Elleben beschließt den Forstwirtschaftsplan 2024 Kommunalwald der Gemeinde Elleben gemäß beigefügter Anlage.

Beschluss-Tag: 22.11.2023

Beschluss-Nr.: 145 / 2023

Beschlussgegenstand:

Bestätigung der Vereinbarung Straßenentwässerungskostenbeteiligung "Auf dem Rasen Riechheim"

Der Gemeindrat Elleben bestätigt den Entwurf der

Vereinbarung des WAZV Arnstadt und Umgebung und der Gemeinde Elleben zur Straßenentwässerungskostenbeteiligung für die Erneuerung vonTeilbereichen des Regenwasserkanals in der Straße Auf dem Rasen Riechheim

und bevollmächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung.

Beschluss-Tag: 22.11.2023

Beschluss-Nr.: 146 / 2023

Beschlussgegenstand:

Befreiungsantrag B-Plan Riechheim

Der Gemeinderat Elleben beschließt auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am kleinen Berg" Riechheim für das Flurstück 408/8:

Festsetzung lt. Bebauungsplan

Beantragte Befreiung

Nr. 3 Pkt. 2.5 Einfriedungen

Entlang der öffentlichen Straßen (Vorgartenbereich) dürfen Einfriedungen außer als lebende Hecken und als Holz-Staketenzäune (bis 1 m Höhe), nicht errichtet werden.

Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 1,80 m entlang der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Fußweg

 — 

Beschluss-Tag: 22.11.2023

Beschluss-Nr.: 147 / 2023

Beschlussgegenstand:

Wahlleiter und stellv. Wahlleiter für die Kommunalwahl 2024

Der Gemeinderat Elleben beruft Heike Kreft als Wahlleiterein der Gemeinde Elleben für die Kommunalwahl 2024. Als Stellvertreter der Wahlleiterin wird Rudolf Neubig berufen.