Beschluss-Tag: 13.11.2023
Beschluss-Nr.: 110 / 2023
Beschlussgegenstand:
Vergabe der Leistung - Lieferung eines Kommunaltraktors incl. Frontladers
Der Gemeinderat Dornheim beschließt die Vergabe der Leistungen Lieferung eines Kommunaltraktors inkl. Frontlader an den Bieter:
Pfeifer Landmaschienen, Am Kranichfelder Weg 2, 99334 Elleben.
Die Auftragssumme beträgt: 69.000,00€.
Beschluss-Tag: 13.11.2023
Beschluss-Nr.: 111 / 2023
Beschlussgegenstand:
1. Änderung der Förderrichtlinie der Gemeinde Dornheim zur Bezuschussung von Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Dornheim
Der Gemeinderat Dornheim beschließt die 1. Änderung der Richtlinie der Gemeinde Dornheim zur Förderung der Solarstromerzeugung.
Punkt 10 der Förderrichtlinie wird durch folgenden Wortlaut ersetzt.
Die Förderrichtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.. Für die Auszahlung der Förderung stehen im Haushalt der Gemeinde insgesamt 20.000,00 € zur Verfügung. Die Förderung endet ebenfalls sobald die verfügbaren Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.
Beschluss-Tag: 13.11.2023
Beschluss-Nr.: 112 / 2023
Beschlussgegenstand:
1. Änderung der Kosten- und Benutzungsordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses und Sport- und Freizeitzentrum Dornheim
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Kosten- und Benutzungsordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses und Sport- und Freizeitzentrum Dornheim, gemäß beigefügter Anlage.
Gemeinde Dornheim
für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses
und Sport- und Freizeitzentrums Dornheim
Der Gemeinderat Dornheim beschließt in seiner Sitzung am 13.11.2023 folgende 1. Änderung der Kosten- und Benutzungsordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses und Sport- und Freizeitzentrums Dornheim vom 15.11.2022.
Artikel 1
§ 11 erhält folgende neue Fassung:
Die Feuerwehr sowie die Vereine der Gemeinde Dornheim mit Sitz in Dornheim können 1 x jährlich 1 Veranstaltung kostenlos in den gemeindlichen Räumlichkeiten der Gemeinde Dornheim durchführen. Für alle weiteren Veranstaltungen im Jahr werden die Gebühren nach der Kosten- und Benutzungsordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses und Sport- und Freizeitzentrums Dornheim erhoben.
Über eine Befreiung vom Nutzungsentgelt für Schulklassen und Kindergartengruppen entscheidet der/die Bürgermeister/in. Die Reinigung wird von Nutzern übernommen.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Die 1. Änderung der Kostenordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ in Kraft.
Gemeinde Dornheim
Dornheim, den 13.11.2023
gez. Burkhard Walther
Bürgermeister — -Siegel