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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Witzleben

aus der öffentlichen Ratssitzung vom 24.10.2024

Beschluss-Tag: 24.10.2024

Beschluss - Nr.: 2 / 2024

Beschlussgegenstand:

Niederschrift öffentliche Ratssitzung vom 12.06.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Niederschrift

der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.06.2024 in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag: 24.10.2024

Beschluss - Nr.: 3 / 2024

Beschlussgegenstand:

Siedlungsflächenkonzept Erfurter Kreuz

001

Der Gemeinderat Witzleben nimmt die Siedlungsflächenkonzeption Erfurter Kreuz in der vorgelegten Fassung inklusive der Kooperationsvereinbarung mit den entsprechend der Gebietskulisse beteiligten Partnern der Region an.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die vorgelegte Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.

002

Die Gemeinde Witzleben stimmt dem dargelegten Arbeitsprozess zur Umsetzung der Siedlungsflächenkonzeption Erfurter Kreuz zu.

Der Beschluss - Siedlungsflächenkonzept Erfurter Kreuz - wurde mit einem negativem Abstimmungsergebnis gefasst.

Beschluss-Tag: 24.10.2024

Beschluss - Nr.: 4 / 2024

Beschlussgegenstand:

Forstwirtschaftsplan 2025 der Gemeinde Witzleben

Der Gemeinderat Witzleben beschließt den Forstwirtschaftsplan 2025 Kommunalwald der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage.

Beschluss-Tag: 24.10.2024

Beschluss - Nr.: 5 / 2024

Beschlussgegenstand:

Beteiligungsbericht 2024 im Jahr 2023 KEBT AG

Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben nimmt den Beteiligungsbericht 2024 nach § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a ThürKO für die unmittelbare Beteiligung am KET und über die mittelbare Beteiligung an der TEAG sowie der KEBT AG im Jahr 2023 zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss-Tag: 24.10.2024

Beschluss - Nr.: 6 / 2024

Beschlussgegenstand:

3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Witzleben Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“

Der Gemeinderat Witzleben beschließt die 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Witzleben Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag: 24.10.2024

Beschluss - Nr.: 7 / 2024

Beschlussgegenstand:

Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Mittelbereitstellung und Auftragsvergabe „Gewölbebrücke/Parkplätze Friedhof Achelstädt“

Der Gemeinderat Witzleben nimmt die die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Vergabe des Bauaufrages "Sanierung Gewölbebrücke Friedhof Achelstädt und Anlage von Parkplätzen" an die Hobohm & Grünenwald GmbH Gotha in Höhe von 80.001,09 € zur Kenntnis und bestätigt die überplanmäßige Mittelbereitstellung in der Haushaltstelle 2.7500000.940001 in Höhe vom 10.526,25 € durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.

Beschluss-Tag: 24.10.2024

Beschluss - Nr.: 8 / 2024

Beschlussgegenstand:

Grundsatzbeschluss zur grundhaften Sanierung des Landwirtschaftsweges Witzleben-Bösleben

Der Gemeinderat Witzleben bestätigt grundsätzlich die Notwendigkeit zur grundhaften Sanierung des Landwirtschaftsweges Witzleben-Bösleben in der Gemarkung Witzleben und beauftragt die Verwaltung mit der Vorlage einer Kostenschätzung einschließlich der Finanzierungsmöglichkeiten mit Förderung. Die entsprechenden Unterlagen sollten mit der Haushaltsplanung 2025 vorgelegt werden um eine Realisierung 2025 oder 2026 vorzusehen.

Beschluss-Tag: 24.10.2024

Beschluss - Nr.: 9 / 2024

Beschlussgegenstand:

Deckungsbeschluss zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Ellichleben - Teilabschnitt der Langen Straße 8 Leuchten

Der Gemeinderat Witzleben beschließt die Deckung der Finanzierung des Bauauftrages "Straßenbeleuchtung Lange Straße Ellichleben" in Höhe von 36.000,00 €. Er bestätigt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in der Haushaltstelle 2.6700001.950000 durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.

Beschluss-Tag: 24.10.2024

Beschluss - Nr.: 10 / 2024

Beschlussgegenstand:

Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuern

Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage.