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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Waldgenossenschaft der Baumteilsbesitzer zu Osthausen

Bekanntmachung

auf der Grundlage der §§ 54 und 54b Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) vom 06.02.2024

Laut §§ 54 und 54b des genannten Gesetzes ist die oberste Forstbehörde auf Antrag der Waldgenossenschaft befugt, das Grundbuchamt um Eintragungen, Löschungen und Berichtigungen zu ersuchen. Die Waldgenossenschaft legt folgende Verzeichnisse vor der Übermittlung an die oberste Forstbehörde für die Dauer von vier Wochen zur Einsichtnahme durch ihre Mitglieder und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben, öffentlich aus.

1)

Ein Verzeichnis der zur Gesamthand gehörenden Grundstücke (Bestandsverzeichnis).

2)

Ein Verzeichnis der Mitglieder der Gesamthand mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und der Höhe des jeweiligen Anteils (Anteilsverzeichnis).

Die Verzeichnisse können vom 02.01.2025 bis 31.01.2025 in der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Am Flugplatz 10, 99310 Osthausen - Wülfershausen, zu den ortsüblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Einwendungen geltend gemacht werden. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen gegen die Verzeichnisse geltend gemacht, übermittelt die Waldgenossenschaft die Verzeichnisse an die oberste Forstbehörde.

Der Vorstand der Waldgenossenschaft

Hans-Günter Kirchheim