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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Dornheim (Landkreis Ilm - Kreis) vom 14.02.2024

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Dornheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sich nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 1)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

nicht belegt

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Dornheim, den 14.02.2024

Gemeinde Dornheim

gez. Burkhard Walther — - Siegel -

Bürgermeister

_____________________

1) - nachrichtlich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

400 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

gemäß Gemeinderatsbeschluss 55/2011 vom 17.10.2011 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Dornheim vom 01.11.2011 (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr. 11/2011 vom 26.11.2011)

Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 08.02.2024 beschieden.

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Dornheim für das Jahr 2024 liegt in der Zeit vom 26.02.2024 bis 13.03.2024 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Dornheim für das Jahr 2024 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der Sprechzeiten zur Verfügung.

Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Dornheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.