Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen folgende Satzung:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen, Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, vom 14.11.2019, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 11.09.2020, 2. Änderungssatzung vom 19.12.2022, 3. Änderungssatzung vom 27.10.2023, 4. Änderung vom 09.09.2024 sowie die 5. Änderungssatzung vom 29.09.2025 wird wie folgt geändert:
Artikel 1
| § 9 Abs. 5 - Entschädigungen - wird wie folgt geändert: | ||
| (5) | Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden monatlichen Aufwandsentschädigungen: | |
| der ehrenamtliche Bürgermeister | 750,00 € |
| der ehrenamtliche Beigeordnete des Bürgermeisters | 187,50 € |
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Die Änderungssatzung tritt ab 01.04.2026 in Kraft.
Gemeinde Osthausen-Wülfershausen
Osthausen-Wülfershausen, den 12.02.2026
gez. Klaus Kolodziej — -Siegel-
Bürgermeister
Hinweis
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.