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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Elxleben aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2023

Beschluss-Tag: 31.01.2023

Beschluss-Nr.: 73 / 2023

Beschlussgegenstand:

Niederschrift - öffentlicher Teil - der Ratssitzung vom 13.09.2022

Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Niederschrift - öffentlicher Teil - der Ratssitzung vom 13.09.2022 in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag: 31.01.2023

Beschluss-Nr.: 74 / 2023

Beschlussgegenstand:

Aufhebung des Beschlusses 69/20218 vom 23.10.2018

Bildung einer Landgemeinde der Gemeinde Elxleben

Der Gemeinderat Elxleben beschließt zur Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung im Sinne der eigenverantwortlichen Regelung alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Aufhebung des Beschlusses Nr. 69/2018 der Gemeinde Elxleben vom 23.10.2018 zur Bildung einer Landgemeinde.

Die Mitgliedschaft der Gemeinde Elxleben in der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ als wesentliches Element langjährig praktizierter erfolgreicher kommunaler Zusammenarbeit wird hierdurch nicht in Frage gestellt und kann durch weitere kooperative Gemeinschaftsarbeit gestärkt werden.

Beschluss-Tag: 31.01.2023

Beschluss-Nr.: 75 / 2023

Beschlussgegenstand:

Neufassung der Kostenordnung für die Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten und das Ausleihen gemeindeeigener Fahrzeuge und Arbeitsgeräte

Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Neufassung der Kostenordnung für die Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten und das Ausleihen gemeindeeigener Fahrzeuge und Arbeitsgeräte gemäß beigefügter Anlage.

Beschluss-Tag: 31.01.2023

Beschluss-Nr.: 76 / 2023

Beschlussgegenstand:

Herstellung der Öffentlichkeit nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Beschluss Nr. 72/2022 vom 13.09.2022 - Ehrensold

Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Herstellung der Öffentlichkeit des nicht öffentlich gefassten Beschlusses aus der Sitzung vom 13.09.2022 des Gemeinderates Elxleben:

Beschluss-Tag: 13.09.2022

Beschluss-Nr.: 72 / 2022

Beschlussgegenstand:

Gewährung von Ehrensold für den ausgeschiedenen Bürgermeister Klaus Böhm

Bekanntgabe des Beschlusses:

Beschluss-Tag: 13.09.2022

Beschluss-Nr.: 72 / 2022

Beschlussgegenstand:

Gewährung von Ehrensold für den ausgeschiedenen Bürgermeister Klaus Böhm

Der Gemeinderat Elxleben beschließt Herrn Klaus Böhm ab 01.07.2022 einen monatlichen Ehrensold in Höhe von 353,33 € gemäß § 8 Abs. 2 ThürKWBG zu gewähren.

Begründung:

§ 8 Thüringer Gesetz über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) regelt den Ehrensold für ausgeschiedene ehrenamtliche kommunale Wahlbeamte. Danach kann einem ehrenamtlichen Bürgermeister vom Gemeinderat für die Zeit nach seinem Ausscheiden Ehrensold bewilligt werden, wenn er sein Amt in derselben Gemeinde mindestens zehn Jahre lang innegehabt und entweder das 60. Lebensjahr vollendet hat oder dienstunfähig ist. Dem ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten ist der Ehrensold zu bewilligen, wenn er mindestens drei volle Wahlperioden kommunaler Wahlbeamter in derselben Gemeinde gewesen war und die weiteren Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürKWBG vorliegen. Der Ehrensold beträgt ein Drittel der zuletzt bezogenen Aufwandsentschädigung (§ 8 Abs.2 ThürKWBG).

Herr Klaus Böhm war vom 13.09.1991 bis 30.06.2022 ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Elxleben. Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Ehrensold nach dem Thüringer Kommunalwahlbeamtengesetz ist erfüllt.