Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Alkersleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt:
| er schließt im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 456.000,00 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 191.400,00 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 1)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 70.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
nicht belegt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Alkersleben, den 13.03.2044
| Gemeinde Alkersleben | |
| (Siegel) | gez. André Wagner Bürgermeister |
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1) - nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 450 v. H. | |
gemäß Gemeinderatsbeschluss 48/2011 vom 22.09.2011 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Alkersleben vom 20.10.2011 (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr. 11/2011 vom 26.11.2011)
Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 11.03.2024 beschieden.
Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Alkersleben für das Jahr 2024 liegt in der Zeit vom 25.03.2024 bis 16.04.2024 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Alkersleben für das Jahr 2024 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der Sprechzeiten zur Verfügung.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Alkersleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.