Titel Logo
Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen ( Landkreis Ilm - Kreis) vom 18.03.2026 für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Osthausen-Wülfershausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

894.400,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben

303.300,00 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 1)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Nicht belegt

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Osthausen-Wülfershausen, den 18.03.2026

gez. Klaus Kolodziej

Bürgermeister ⇔ -Siegel-

_____________________

1) - nachrichtlich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

400 v.H.

 

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

gemäß dem Gemeinderatsbeschluss 08/2024 vom 14.11.2024 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen vom 03.12.2024 (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr. 13/2024 vom 21.12.2024) sowie dem Gemeinderatsbeschluss 13/2025 vom 30.01.2025 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen vom 13.03.2025 (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr. 3/2025 vom 29.01.2025)

Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 16.03.2026 beschieden.

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen für das Jahr 2026 liegt in der Zeit vom 30.03.2026 bis 15.04.2026 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen für das Jahr 2026 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der Sprechzeiten zur Verfügung.

Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.