Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Elleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.224.300,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 555.300,00 € |
ab.
§ 2
Es ist keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 400 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 500 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 175.000,00 € festgesetzt.
§ 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Gemeinde Elleben, den 11.04.2024 — (Siegel)
gez. Corinne Krah
Bürgermeisterin
Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 03.04.2024 beschieden.
Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Elleben für das Jahr 2024 liegt in der Zeit vom 22.04.2024 bis 13.05.2024 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Elleben für das Jahr 2024 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der Sprechzeiten zur Verfügung.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Elleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.