| Beschluss-Tag: | 02.04.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 13 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.02.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.02.2025 in der als Anlage beigefügten Form.
| Beschluss-Tag: | 02.04.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 14 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2020
der Gemeinde Dornheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2020 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Dornheim mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 28.04.2025 bis 14.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Dornheim mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 02.04.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 15 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2020 Bürgermeister der Gemeinde
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 02.04.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 16 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2020 Beigeordneter der Gemeinde
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt, ohne Beteiligung des Beigeordneten an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 02.04.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 17 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2021
der Gemeinde Dornheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Dornheim mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 28.04.2025 bis 14.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Dornheim mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 02.04.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 18 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2021
Bürgermeister der Gemeinde
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 02.04.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 19 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2021
Beigeordneter der Gemeinde
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt, ohne Beteiligung des Beigeordneten an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.