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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates

aus der öffentlichen Sitzung vom 01.04.2025

Beschluss-Tag:

01.04.2025

Beschluss-Nr.:

12 / 2025

Beschlussgegenstand:

Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 17.12.2024

Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.12.2024 in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag:

01.04.2025

Beschluss-Nr.:

13 / 2025

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Jahresrechnung 2022

der Gemeinde Alkersleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 gemäß beigefügter Anlage.

Hinweis öffentliche Bekanntmachung:

Die festgestellte Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Alkersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 28.04.2025 bis 14.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Alkersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Beschluss-Tag:

01.04.2025

Beschluss-Nr.:

14 / 2025

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2022

Bürgermeister der Gemeinde Alkersleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen

Beschluss-Tag:

01.04.2025

Beschluss-Nr.:

15 / 2025

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2022

Beigeordneter der Gemeinde Alkersleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen.

Beschluss-Tag:

01.04.2025

Beschluss-Nr.:

16 / 2025

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Jahresrechnung 2023

der Gemeinde Alkersleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 gemäß beigefügter Anlage.

Hinweis öffentliche Bekanntmachung:

Die festgestellte Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Alkersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 28.04.2025 bis 14.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Alkersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Beschluss-Tag:

01.04.2025

Beschluss-Nr.:

17 / 2025

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2023

Bürgermeister der Gemeinde Alkersleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen

Beschluss-Tag:

01.04.2025

Beschluss-Nr.:

18 / 2025

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2023

Beigeordneter der Gemeinde Alkersleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen.

Beschluss-Tag:

01.04.2025

Beschluss-Nr.:

19 / 2025

Beschlussgegenstand:

Begrüßungsgeld für neugeborene Kinder

in der Gemeinde Alkersleben

Der Gemeinderat Alkersleben beschließt rückwirkend zum 01.01.2025 die Zahlung eines Begrüßungsgeldes für neugeborene Kinder, die zum Zeitpunkt der Geburt ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Alkersleben haben. Die Höhe des Begrüßungsgeldes beträgt für jedes neugeborene Kind einmalig 100,00 €.