| Beschluss-Tag: | 01.04.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 12 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 17.12.2024
Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.12.2024 in der als Anlage beigefügten Form.
| Beschluss-Tag: | 01.04.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 13 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2022
der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Alkersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 28.04.2025 bis 14.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Alkersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 01.04.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 14 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2022
Bürgermeister der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen
| Beschluss-Tag: | 01.04.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 15 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2022
Beigeordneter der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 01.04.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 16 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2023
der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Alkersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 28.04.2025 bis 14.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Alkersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 01.04.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 17 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2023
Bürgermeister der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen
| Beschluss-Tag: | 01.04.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 18 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2023
Beigeordneter der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 01.04.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 19 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Begrüßungsgeld für neugeborene Kinder
in der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat Alkersleben beschließt rückwirkend zum 01.01.2025 die Zahlung eines Begrüßungsgeldes für neugeborene Kinder, die zum Zeitpunkt der Geburt ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Alkersleben haben. Die Höhe des Begrüßungsgeldes beträgt für jedes neugeborene Kind einmalig 100,00 €.