Herrenlose Katzen stellen eine besondere Herausforderung für das Tierwohl, die Umwelt und die öffentliche Ordnung dar. Viele Tierfreundinnen und -freunde möchten helfen, doch unüberlegte Fütterung kann die Situation verschärfen. Wer herrenlose Katzen füttert, dem fällt automatisch die Verantwortung für diese Katzen zu, mit allen Pflichten. Sie sind also für die Versorgung mit Futter, Kastration, andere Tierarztkosten usw. verantwortlich. Durch Privatfütterung werden oft noch mehr Katzen angelockt. Mit der Fütterung sorgen Sie letztendlich nur für die weitere Verwilderung der Katzen, für deren Vermehrung und damit für mehr Katzen, die im Elend auf der Straße leben müssen. Wichtig ist es deshalb, die Katzenpopulation in Grenzen zu halten, denn aus mehr herrenlosen Tieren werden auch mehr hungrige und kranke Tiere, die es zu versorgen gilt.
Hiermit wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Füttern von fremden oder freilebenden (herrenlosen) Katzen gemäß § 12, Abs. 5 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg" vom 19.12.2022 verboten ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, welche gemäß § 51 Abs. 1 OBG mit einem Bußgeld bis zu 5.000,00 € bestraft werden kann.
Für Katzenbesitzer gehört zur verantwortungsbewussten Katzenhaltung nicht nur die Versorgung mit Futter und Wasser, sondern auch Maßnahmen wie Parasitenbehandlungen und, besonders sinnvoll, die Kastration vor der Geschlechtsreife der Tiere, die Auslauf ins Freie haben. Leider sorgen nach wie vor nicht alle Besitzer dafür, dass dieser so wichtige Eingriff durchgeführt wird. Eine unkastrierte Katze bringt eine Vielzahl von Jungtieren zur Welt, die dann in Tierheimen landen oder verwildern. Diese verwilderten Katzen sorgen aber ihrerseits wieder für Nachwuchs.