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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffen

über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffen

der Gemeinde Dornheim

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichtsbezirk Arnstadt

Der Gemeinderat Dornheim hat in seiner Ratssitzung am 15.03.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beschlossen.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

08.05.2023 bis 17.05.2023

während der allgemeinen Dienstzeiten

Mo.

09.00 - 12.00 Uhr

14.00 - 16.00 Uhr

Di.

09.00 - 12.00 Uhr

13.00 - 18.00 Uhr

Mi.

geschlossen

Do.

09.00 - 12.00 Uhr

14.00 - 16.00 Uhr

Fr.

09.00 - 12.00 Uhr

in der VG „Riechheimer Berg“, Zimmer 6, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Dornheim, über die VG „Riechheimer Berg“, Am Flugplatz 10, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.