Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichtsbezirk Arnstadt
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben hat in seiner Ratssitzung am 16.03.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beschlossen.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
08.05.2023 bis 17.05.2023
während der allgemeinen Dienstzeiten
| Mo. | 09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Di. | 09.00 - 12.00 Uhr | 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mi. | geschlossen | |
| Do. | 09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Fr. | 09.00 - 12.00 Uhr |
in der VG „Riechheimer Berg“, Zimmer 6, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben, über die VG „Riechheimer Berg“, Am Flugplatz 10, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.