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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates - Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Alkersleben aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2023

Beschluss-Tag: 13.04.2023

Beschluss-Nr.: 90 / 2023

Beschlussgegenstand:

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.11.2022

Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Niederschrift der öfffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 31.01.2023 in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag: 13.04.2023

Beschluss-Nr.: 91 / 2023

Beschlussgegenstand:

1. Änderungssatzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen, gemäß beigefügter Anlage.

Beschluss-Tag: 13.04.2023

Beschluss-Nr.: 92 / 2023

Beschlussgegenstand:

Vergabe von Hausnummern in der Dorfstraße in Alkersleben

Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Hausnummern für folgende Flurstücke in der Dorfstraße in Alkersleben in folgender Weise zu vergeben:

Flurstück:

866

Hausnummer 4 b

Flurstück:

867

Hausnummer 4 c

Flurstück:

868

Hausnummer 4 d

Flurstück:

869

Hausnummer 4 e

Beschluss-Tag: 13.04.2023

Beschluss-Nr.: 93 / 2023

Beschlussgegenstand:

Bauantrag Nutzungsänderung, Erweiterung und Neubau

Bauhof Erdbau Künzel

Der Gemeinderat Alkersleben erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben

Nutzungsänderung, Erweiterung und Neubau Bauhof Erdbau Künzel

auf dem Flurstück 4/2, Gemarkung Alkersleben

des Bauherrn

ERDBAU Patrick Künzel

Dorfstraße 7

99310 Alkersleben

Beschluss-Tag: 13.04.2023

Beschluss-Nr.: 94 / 2023

Beschlussgegenstand:

Bauantrag An- und Umbau zur altersgerechten Wohneinheit

Der Gemeinderat Alkersleben erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben

An- und Umbau zur altersgerechten Wohneinheit

auf dem Flurstück 204/2, Flur 2 in der Gemarkung Alkersleben

der Bauherrin

Katja Heilwagen

Unterland 46

99310 Alkersleben

Beschluss-Tag: 13.04.2023

Beschluss-Nr.: 95 / 2023

Beschlussgegenstand:

Genehmigungsfreistellungsverfahren - Neubau Bungalow

mit Einliegerwohnung

Die Erklärung der Gemeinde nach § 61 ThürBO zum BauvorhabenNeubau Bungalow mit Einliegerwohnungauf dem Flurstück 866, Flur 7 in der Gemarkung Alkerslebendes BauherrnPatrick KünzelLappgasse 59a99310 Alkerslebenwird erteilt.

Beschluss-Tag: 13.04.2023

Beschluss-Nr.: 96 / 2023

Beschlussgegenstand:

Genehmigungsfreistellungsverfahren - Neubau Zweiwohnungshaus "West"

Die Erklärung der Gemeinde nach § 61 ThürBO für das im Geltungsbereich des B-Planes "Dorfstraße Alkersleben" liegende BauvorhabenNeubau Zweiwohnungshaus "West"auf dem Flurstück 867, Flur 7 in der Gemarkung Alkerslebendes BauherrnAndre WagnerDorfstraße 1599310 Alkerslebenwird erteilt.

Beschluss-Tag: 13.04.2023

Beschluss-Nr.: 97 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entgelt für Zeltmiete und Bierzeltgarnituren

Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt in seiner heutigen Sitzung für das Festzelt einen Mietpreis von 750 € pro Vermietung (für 1 Woche, Selbstabholung und Selbstwiederbringung) inkl. 2 Personen für den Auf- und Abbau des Festzeltes. Sechs Hilfskräfte stellt der Mieter. Sollte er diese nicht vorhalten können, ist für jede zusätzliche Kraft 40,00 € / Stunde / Person zu zahlen. Der Auf- und Abbau an Sonn- und Feiertagen kostet 50,00 € / Stunde / Person.

Pro Bierzeltgarnitur werden 6,- € berechnet.

Diese Veträge werden ab 15.04.2023 wirksam.

Der Beschluss Nr. 83/2018 vom 17.05.2018 - Entgelt für Zeltmiete und Bierzeltgarnituren - wird hiermit aufgehoben.

Beschluss-Tag: 13.04.2023

Beschluss-Nr.: 98 / 2023

Beschlussgegenstand:

Entschädigung für den Zeltmeister sowie Begleitperson für Auf- und Abbau des Festzeltes der Gemeinde Alkersleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt in seiner heutigen Sitzung den Zeltmeister sowie einer Begleitperson für den Auf- und Abbau des Festzeltes der Gemeinde Alkersleben eine Entschädigung in Höhe von 15,00 € pro Stunde zu zahlen. Für den Auf- und Abbau sind in der Regel zwei Personen nötig.