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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Elleben

(Landkreis Ilm - Kreis)

vom 26.04.2023

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Elleben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt,

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Es ist keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

b)

für die Grundstücke (B)

500 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 175.000,00 € festgesetzt.

§ 6

entfällt

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Gemeinde Elleben

Elleben, den 26.04.2023

Gemeinde Elleben — (Siegel)

Corinne Krah

Bürgermeisterin

Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 24.04.2023 beschieden.

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Elleben für das Jahr 2023 liegt in der Zeit vom 08.05.2023 bis 24.05.2023 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Elleben für das Jahr 2023 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der Sprechzeiten zur Verfügung.

Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Elleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.