Beschluss-Tag: 16.04.2024
Beschluss-Nr.: 120 / 2024
Beschlussgegenstand:
Niederschrift -öffentlicher Teil- der Ratssitzung vom 22.01.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt die Niederschrift - öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2024 in der als Anlage beigefügten Form.
Beschluss-Tag: 16.04.2024
Beschluss-Nr.: 121 / 2024
Beschlussgegenstand:
3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dornheim
Der Gemeinderat Dornheim beschließt die 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Dornheim in der als Anlage beigefügten Form.
Beschluss-Tag: 16.04.2024
Beschluss-Nr.: 122 / 2024
Beschlussgegenstand:
Festsetzung zur Erhebung von privatrechtlichen Entgelten
zur Nutzung von Kommunaltechnik der Gemeinde Dornheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt die Festsetzung zur Erhebung von privatrechtlichen Entgelten zur Nutzung von Kommunaltechnik der Gemeinde Dornheim gemäß beigefügter Anlage. Der Beschluss Nr. 163/2002 vom 18.02.2002 wird hiermit aufgehoben.
Anlage zum Beschluss vom 16.04.2024 über die Festsetzung zur Erhebung von privatrechtlichen Entgelten zur Nutzung von Kommunaltechnik der Gemeinde Dornheim
| Miete Transporter/ nur als Verbindungsfahrt | 15,00 € |
| Bohrhammer / Tag | 15,00 € |
| Rüttelplatte Tag | 15,00 € |
Beschluss-Tag: 16.04.2024
Beschluss-Nr.: 123 / 2024
Beschlussgegenstand:
2. Änderung der Kosten- und Benutzungsordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses und Sport- und Freizeitzentrum Dornheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt die 2. Änderung der Kosten- und Benutzungsordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses und Sport- und Freizeitzentrum Dornheim, gemäß beigefügter Anlage.
Anlage:
Gemeinde Dornheim
2. Änderung der Kosten- und Benutzungsordnung
für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses
und Sport- und Freizeitzentrums Dornheim
Der Gemeinderat Dornheim beschließt in seiner Sitzung am 16.04.2024 folgende 2. Änderung der Kosten- und Benutzungsordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses und Sport- und Freizeitzentrums Dornheim vom 15.11.2022 zuletzt geändert durch 1. Änderung vom 13.11.2023.
Artikel 1
§ 2 erhält folgende neue Fassung:
Die Kosten sind in der beigefügten Anlage der Kosten- und Benutzungsordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses und Sport- und Freizeitzentrums Dornheim vom 15.11.2022 zuletzt geändert durch 1. Änderung vom 13.11.2023 und 2. Änderung vom 16.04.2024, festgesetzt.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Die 2. Änderung der Kostenordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ in Kraft.
Gemeinde Dornheim
Dornheim, den 16.04.2024
gez. Burkhard Walther
Bürgermeister — -Siegel-
| Anlage der Kosten- und Benutzungsordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses und Sport- und Freizeitzentrums Dornheim vom 15.11.2022, zuletzt geändert durch 1. Änderung vom 13.11.2023 und 2. Änderung vom 16.04.2024, festgesetzt. | ||
| Bürgerhaus / Dornheimer | 100,00 € |
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| 25,00 € | inkl. Reinigung |
| Bürgerhaus Gäste | 150,00 € |
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| 25,00 € | inkl. Reinigung |
| Zimmer im Bürgerhaus / pro N. | 10,00 € |
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| SFZ / Dornheimer | 100,00 € |
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| 25,00 € | inkl. Reinigung |
| Sport und Freizeitz. / Gäste | 150,00 € | inkl. Reinigung |
Beschluss-Tag: 16.04.2024
Beschluss-Nr.: 124 / 2024
Beschlussgegenstand:
Grundsatzbeschluss zur Sicherstellung der Finanzierung des Bürgerenergieprojektes Dornheim
Der Gemeinderat Dornheim stellt zur Realsierung des Vorhabens Bürgerenergieprojekt Dornheim vorrangig Mittel der Rücklage des Gemeindehaushaltes zur Verfügung. Die Verwendung der Rücklage zu anderen Zwecken sind bis zur Durchfinanzierung des Projektes nachrangig.
Nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie und die Darstellung der Kosten durch die BürgerKraftThüringen eG sind die notwendigen finanziellen Mittel im Finanzplan der Gemeinde Dornheim festzuschreiben.