Titel Logo
Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2024 in der

Gemeinde Elleben

zur Wahl des Gemeinderates und zur Wahl der Ortsteilbürgermeister

Der Wahlausschuss der Gemeinde Elleben hat in seiner Sitzung am 23. 04. 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und Ortsteilbürgermeister in der Gemeinde Elleben als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates

Freie Wählergemeinschaft Riechheim - Elleben - Gügleben (FW REG)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt Der Wähler/die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 8 Stimmen. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutiger Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Elleben

Freie Wählergemeinschaft Riechheim - Elleben - Gügleben (FW REG)

Der Bewerber hat schriftlich erklärt:

„Zu der Frage, ob ich wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiterin oder als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet habe, gebe ich folgende Erklärung ab: Nein.

Ich bin mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesarchiv (die dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit zugeordnete Behörde wurde mit Wirkung vom 17. Juni 2021 aufgelöst und die Aufgaben an das Bundesarchiv überführt) einverstanden. Mir fehlt die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamtinnen und Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht.“

Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Gügleben

Freie Wählergemeinschaft Riechheim - Elleben - Gügleben (FW REG)

Der Bewerber hat schriftlich erklärt:

„Zu der Frage, ob ich wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiterin oder als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet habe, gebe ich folgende Erklärung ab: Nein.

Ich bin mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesarchiv (die dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit zugeordnete Behörde wurde mit Wirkung vom 17. Juni 2021 aufgelöst und die Aufgaben an das Bundesarchiv überführt) einverstanden. Mir fehlt die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamtinnen und Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht.“

Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Riechheim

Freie Wählergemeinschaft Riechheim - Elleben - Gügleben (FW REG)

Der Bewerber hat schriftlich erklärt:

„Zu der Frage, ob ich wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiterin oder als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet habe, gebe ich folgende Erklärung ab: Nein.

Ich bin mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesarchiv (die dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit zugeordnete Behörde wurde mit Wirkung vom 17. Juni 2021 aufgelöst und die Aufgaben an das Bundesarchiv überführt) einverstanden. Mir fehlt die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamtinnen und Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht.“

Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

gez. Heike Kreft

Wahlleiterin