| Beschluss-Tag: | 22.04.2025 |
| Beschluss Nr.: | 10 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben | |
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben mit folgenden Anlagen:
| - | Stellenplan |
| - | Übersicht über den Stand der Schulden |
| - | Übersicht über den Stand der Rücklagen |
—
| Beschluss-Tag: | 22.04.2025 |
| Beschluss Nr.: | 11 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Finanzplan 2025 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben | |
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2025 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben gemäß beigefügter Anlage.
| Beschluss-Tag: | 22.04.2025 |
| Beschluss Nr.: | 12 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Niederschrift - öffentlicher Teil - der Ratssitzung vom 17.12.2024 | |
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift - öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2024 in der als Anlage beigefügten Form.
| Beschluss-Tag: | 22.04.2025 |
| Beschluss Nr.: | 13 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 26.05.2025 bis 18.06.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 22.04.2025 |
| Beschluss Nr.: | 14 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Entlastung der Jahresrechnung 2022 Bürgermeister der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 22.04.2025 |
| Beschluss Nr.: | 15 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Entlastung der Jahresrechnung 2022 Beigeordneter der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 22.04.2025 |
| Beschluss Nr.: | 16 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 26.05.2025 bis 18.06.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 22.04.2025 |
| Beschluss Nr.: | 17 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Entlastung der Jahresrechnung 2023 Bürgermeister der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 22.04.2025 |
| Beschluss Nr.: | 18 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Entlastung der Jahresrechnung 2023 Beigeordneter der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 22.04.2025 |
| Beschluss Nr.: | 19 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Gewährung von Ehrensold für den ausgeschiedenen Bürgermeister Matthias Wacker | |
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt Herrn Mathias Wacker ab 06.07.2022 einen monatlichen Ehrensold in Höhe von 333,33 € gemäß § 8 Abs. 2 ThürKWBG zu gewähren. Der Beschluss-Nr. 87/2022 vom 08.12.2022 wird hiermit aufgehoben.
Begründung:
§ 8 Thüringer Gesetz über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) regelt den Ehrensold für ausgeschiedene ehrenamtliche kommunale Wahlbeamte. Danach kann einem ehrenamtlichen Bürgermeister vom Gemeinderat für die Zeit nach seinem Ausscheiden Ehrensold bewilligt werden, wenn er sein Amt in derselben Gemeinde mindestens zehn Jahre lang innegehabt und entweder das 60. Lebensjahr vollendet hat oder dienstunfähig ist.
Dem ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten ist der Ehrensold zu bewilligen, wenn er mindestens drei volle Wahlperioden kommunaler Wahlbeamter in derselben Gemeinde gewesen war und die weiteren Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürKWBG vorliegen. Der Ehrensold beträgt ein Drittel der zuletzt bezogenen Aufwandsentschädigung (§ 8 Abs.2 ThürKWBG).
Herr Mathias Wacker war vom 01.06.1999 bis 05.07.2022 ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben. Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Ehrensold nach dem Thüringer Kommunalwahlbeamtengesetz sind erfüllt.