(Landkreis Ilm - Kreis)
vom 14.05.2025
Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
| er schließt im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 941.300,00 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 214.900,00 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 1)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 90.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
nicht belegt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Gemeinde Bösleben-Wüllersleben
Bösleben - Wüllersleben, den 14.05.2025
gez. Andreas Nitsch — - Siegel-
Bürgermeister
| _____________________ | ||
| 1) | - | nachrichtlich |
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 350 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v. H. | |
gemäß Gemeinderatsbeschluss 8/2024 vom 17.12.2024 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben vom 20.01.2025 (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr. 2/2025 vom 22.02.2025)
Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 09.05.2025 beschieden.
Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Jahr 2025 liegt in der Zeit vom 26.05.2025 bis 18.06.2025 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Jahr 2025 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der Sprechzeiten zur Verfügung.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.