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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 5/2025
Nichtamtlicher Teil
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Grundsteuer B Gemeinde Elleben

Die Gemeinde Elleben hat in ihrer Hebesatzsatzung den Hebesatz für das Jahr 2025 für die Grundsteuer B auf 500 %, wie er auch in der Vergangenheit war, festgelegt. Dieses bedeutet, dass der Hebesatz wie bisher unverändert auf dem gleichen Niveau geblieben ist. Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform hat sich im Haushalt der Gemeinde Elleben eine geringe Steigerung in den Einnahmen bei der Grundsteuer B ergeben. Die Berechnung der Grundsteuer B erfolgt grob vereinfacht nach folgendem Schema: Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt mit Grundsteuerwert x Steuermesszahl festgelegt wird, multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune.

Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben hat sich nach intensiver Beratung dazu entschlossen, den Hebesatz nicht sofort zu ändern, da diese Änderung einen enormen, kostspieligen Verwaltungsaufwand nach sich gezogen, weiterhin noch Einsparungen im ohnehin äußerst knappen Verwaltungshaushalt zur Folge gehabt und letztendlich nur zu relativ geringen Erleichterungen bei den Steuerpflichtigen geführt hätte.