Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 74 / 2023
Beschlussgegenstand:
Niederschrift der öffentichen Ratssitzung vom 09.11.2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2022 in der als Anlage beigefügten Form.
Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 75 / 2023
Beschlussgegenstand:
Forstwirtschaftsplan 2023 Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat Witzleben beschließt den Forstwirtschaftsplan 2023 Kommunalwald der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage.
Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 76 / 2023
Beschlussgegenstand:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat Witzleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Witzleben mit folgenden Anlagen:
| - | Stellenplan |
| - | Übersicht über den Stand der Schulden |
| - | Übersicht über den Stand der Rücklagen |
Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 77 / 2023
Beschlussgegenstand:
Finanzplan 2023 der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2023 der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage.
Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 78 / 2023
Beschlussgegenstand:
1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat Witzleben beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Witzleben gemäß geigefügter Anlage.
Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 79 / 2023
Beschlussgegenstand:
1. Änderungsatzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen, gemäß beigefügter Anlage.
Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 80 / 2023
Beschlussgegenstand:
3. Änderung der Kostenordnung für die Nutzung gemeindlicher Räumlichkeiten (Bürgerhaus Ellichleben)
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt 3. Änderung der Kostenordnung für die Nutzung gemeindlicher Räumlichkeiten (Bürgerhaus Ellichleben) gemäß beigefügter Anlage.
Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 81 / 2023
Beschlussgegenstand:
7. Änderung der Bestimmungen über die Erhebung von Entgelt für die Nutzung der Sporthalle in Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die 7. Änderung über die Erhebung von Entgelt für die Nutzung der Sporthalle in Witzleben gemäß beigefügter Anlage.
Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 82 / 2023
Beschlussgegenstand:
1. Änderung der Gebührenordnung für den Schulungsraum
der Feuerwehr Achelstädt
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt 1. Änderung der Gebührenordnung für den Schulungsrraum der Feuerwehr Achelstädt gemäß beigefügter Anlage.
Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 83 / 2023
Beschlussgegenstand:
1. Änderung der Gebührenordnung für den Schulungsraum
der Feuerwehr Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt 1. Änderung der Gebührenordnung für den Schulungsrraum der Feuerwehr Witzleben gemäß beigefügter Anlage.
Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 84 / 2023
Beschlussgegenstand:
Gebührenordnung für den Waldbühne Ellichleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt Gebührenordnung für die Waldbühne Ellichleben gemäß beigefügter Anlage.
Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 85 / 2023
Beschlussgegenstand:
Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Witzleben für die Wahl der Schöffen 2024 - 2028
Der Gemeinderat Witzleben stimmt auf der Grundlage von § 36 Abs. 1 S. 2 Gerichtsverfassungsgesetz der Aufnahme von
| Ines Wesselow-Benkert, 99310 Witzleben, OT Achelstädt |
| Beate Dittrich, 99310 Witzleben, OT Ellichleben |
in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2024 - 2028 zu.
Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 86 / 2023
Beschlussgegenstand:
Gewährung von Ehrensold für den ausgeschiedenen
Bürgermeister Peter Urspruch
Der Gemeinderat Witzleben beschließt Herrn Peter Urspruch ab 10.06.2010 einen monatlichen Ehrensold in Höhe von 255,67 € gemäß § 8 Abs. 2 ThürKWBG zu gewähren.
Begründung:
§ 8 Thüringer Gesetz über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) regelt den Ehrensold für ausgeschiedene ehrenamtliche kommunale Wahlbeamte. Danach kann einem ehrenamtlichen Bürgermeister vom Gemeinderat für die Zeit nach seinem Ausscheiden Ehrensold bewilligt werden, wenn er sein Amt in derselben Gemeinde mindestens zehn Jahre lang innegehabt und entweder das 60. Lebensjahr vollendet hat oder dienstunfähig ist.
Dem ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten ist der Ehrensold zu bewilligen, wenn er mindestens drei volle Wahlperioden kommunaler Wahlbeamter in derselben Gemeinde gewesen war und die weiteren Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürKWBG vorliegen. Der Ehrensold beträgt ein Drittel der zuletzt bezogenen Aufwandsentschädigung (§ 8 Abs.2 ThürKWBG).
Herr Peter Urspruch war vom 07.06.1990 bis 09.06.2010 ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Witzleben. Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Ehrensold nach dem Thüringer Kommunalwahlbeamtengesetz sind erfüllt.
Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 87 / 2023
Beschlussgegenstand:
Erteilung der Vollmacht an den Bürgermeister bzgl. Verkauf von Brennholz der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt hiermit die Erteilung der Vollmacht an den Bürgemeister der Gemeinde Witzleben, Herrn Uwe Leuthardt, zum Verkauf von Brennholz der Gemeinde Witzleben zu den jeweils zum Zeitpunkt der Verkaufes aktuellen Holzpreisen.
Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 88 / 2023
Beschlussgegenstand:
Vergabe der Leistung - Lieferung Wartehalle
Der Gemeinderat Witzleben beschließt die Vergabe der Leistungen Lieferung Wartehalle an den Bieter:
| Bohmeyer & Schuster, Jungstr. 4, 10247 Berlin. |
Die Auftragssumme beträgt: 3.017,84 €.
Beschluss-Tag: 10.05.2023
Beschluss-Nr.: 89 / 2023
Beschlussgegenstand:
Bestätigung des 1. Nachtragsangebotes zur Investitionsmaßnahme Ertüchtigung der Teichmauer am Feuerlöschteich Witzleben
Der Gemeinderat Witzleben bestätigt das 1. Nachtragsangebot der Hobohm & Grünenwald GmbH vom 03.05.2023 zur Investitionsmaßnahme
Ertüchtigung der Teichmauer am Feuerlöschteich Witzleben
in Höhe von 46.213,74 und bevollmächtigt den Bürgermeister zur Abschluss einer entsprechenden Nachtragsvereinbarung, unter der Voraussetzung, dass Pos. 1.14.30 die Schlammentsorgung incl. enthält.