| Beschluss-Tag: | 03.06.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 13 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 20.11.2024
der Gemeinde Elxleben
Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 20.11.2024 in der als Anlage beigefügten Form.
| Beschluss-Tag: | 03.06.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 14 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 11.12.2024
Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 11.12.2024 in der als Anlage beigefügten Form.
| Beschluss-Tag: | 03.06.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 15 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Elxleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Elxleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 30.06.2025 bis 16.07.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Elxleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 03.06.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 16 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2022 Bürgermeister der Gemeinde
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 03.06.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 17 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2022 Beigeordneter der Gemeinde
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt, ohne Beteiligung des Beigeordneten an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 03.06.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 18 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Elxleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Elxleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 30.06.2025 bis 16.07.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Elxleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 03.06.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 19 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2023 Bürgermeister der Gemeinde
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 03.06.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 20 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2023 Beigeordneter der Gemeinde
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt, ohne Beteiligung des Beigeordneten an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 03.06.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 21 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Elxleben
Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 mit folgender Änderung: Der Haushaltsansatz der Haushaltsstelle 2.6300008.940000 von 5.000 € um 17.500 € auf 22.500 € angehoben.
und mit folgenden Anlagen:
- Stellenplan
- Übersicht über den Stand der Schulden
- Übersicht über den Stand der Rücklagen
| Beschluss-Tag: | 03.06.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 22 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Finanzplan 2025 der Gemeinde Elxleben
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2025 der Gemeinde Elxleben gemäß beigefügter Anlage.
| Beschluss-Tag: | 03.06.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 23 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Herstellung der Öffentlichkeit des nichtöffentlich gefassten Beschlusses Nr. 56/2021 vom 07.12.2021 der Gemeinde Elxleben
Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Herstellung der Öffentlichkeit des nicht öffentlich gefassten Beschlusses Nr. 56/2021 - Verkauf von Teilflächen der Gemarkung Elxleben - aus der Sitzung vom 07.12.2021 des Gemeinderates Elxleben.
Bekanntgabe des Beschlusses:
Beschluss-Tag: 07.12.2021
Beschluss-Nr.: 56 / 2021
Beschlussgegenstand:
Verkauf von Teilflächen der Gemarkung Elxleben
Der Gemeinderat Elxleben beschließt den Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück der Gemarkung Elxleben aus Flur 1, Flurstück 173/28, mit einer Größe von ca. 2900 m² und einer Teilfäche aus dem Grundstück Gemarkung Elxleben Flur 1, Flurstück 173/35, ca. 1.515 m². Grundlage bildet der Beschluss Nr. 43/2021 des Gemeinderates vom 30.06.2021 über die Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines "Seniorenpflegheimes im Park Elxleben" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 12 Abs. 2 BauGB, in dem beschlossen wurde, das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister der Gemeinde Elxleben wird durch den Gemeinderat Elxleben ermächtigt, den darfür erforderlichen Grundstücksverkauf auf der Grundlage des vom Notar Dr. Stephan Döbereiner erarbeiteten Vertragsentwurf abzuschließen.
| Beschluss-Tag: | 03.06.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 24 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes "An der Schafe" Elxleben für das Flurstück 742/12
Der Gemeinderat Elxleben beschließt auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "An der Schafe" Elxleben für das Flurstück 742/12:
Pkt. 7.3.2 Gestaltung - Dachaufbauten, Gaupen, Quergiebel
| Festsetzung des Bebauungsplanes
| Beantragte Befreiung | |
| Dachneigung: | Hauptdach 38° | Gaupe 0° |
| Breite der Gaupe: | 1/3 der vorhandenen Dachfläche | ca. 45 % der Dachfläche |
| Abstand vom Giebel: | 1,50 m | 0,35 m |