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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates

aus der öffentlichen Ratssitzung des Gemeinderates Elleben vom 04.06.2025

Beschluss-Tag:

04.06.2025

Beschluss-Nr.:

26 / 2025

Beschlussgegenstand:

Billigung und die Veröffentlichung des

Entwurfs des Bebauungsplanes „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“

Der Gemeinderat Elleben beschließt:

1.

Gemäß den fachlichen Hinweisen des Thüringer Landesverwaltungsamtes wird das Bauleitplanverfahren so fortgeführt, dass mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ die Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Hinter den Gärten“ außer Kraft treten.

2.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“, der gemäß Einleitungsbeschluss die Flächen der Flurstücke 35/3 teilw., 101/5, 125/6, 125/11, 125/12, 125/13, 125/14, 125/15, 125/16, 126 teilw., Flur 0, Gemarkung Gügleben umfasst, wird um ca. 700 m² des Flurstücks 208/12, Flur 0, Gemarkung Gügleben entsprechend Lageplan Bebauungsplan - Anlage 1 zum Beschluss, verändert. Die Fläche ist für Maßnahmen zum Ausgleich erforderlich.

3.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“, bestehend aus den zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung, der Umweltbericht mit Anlagen jeweils vom April 2025 und der Artenschutzfachbeitrag vom 02.12.2024 werden gebilligt.

4.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit der Begründung, dem Umweltbericht, dem Artenschutzfachbeitrag und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

5.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden können, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 4 BauGB von der Veröffentlichung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 — 

Beschluss-Tag:

04.06.2025

Beschluss-Nr.:

27 / 2025

Beschlussgegenstand:

Niederschrift -öffentlicher Teil- der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2025

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift - öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2025 in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag:

04.06.2025

Beschluss-Nr.:

28 / 2025

Beschlussgegenstand:

Befreiungsantrag TEN GmbH Trafostation

im Wohngebiet „Am kleinen Berg“ Riechheim

Der Gemeinderat Elleben beschließt auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am kleinen Berg" Riechheim für das Flurstück 408/19:

Inanspruchnahme einer als Streuobstwiese im B-Plan festgesetzten Teilfläche (ca. 20 m²) für die Errichtung einer Trafostation im südöstlichen Randbereich der festgesetzten Fläche.