Titel Logo
Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates

aus der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2025

Beschluss-Tag:

20.05.2025

Beschluss-Nr.:

21 / 2025

Beschlussgegenstand:

Niederschrift -öffentlicher Teil- der Ratssitzung vom 01.04.2025

Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Niederschrift - öffentlicher Teil - der Sitzung des Gemeinderates vom 01.04.2025 mit folgender Änderung:

Beschluss-Tag:

20.05.2025

Beschluss-Nr.:

22 / 2025

Beschlussgegenstand:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Alkersleben

Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Alkersleben mit folgenden Anlagen:

-

Stellenplan

-

Übersicht über den Stand der Schulden

-

Übersicht über den Stand der Rücklagen

 — 

Beschluss-Tag:

20.05.2025

Beschluss-Nr.:

23 / 2025

Beschlussgegenstand:

Finanzplan 2025 der Gemeinde Alkersleben

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2025 der Gemeinde Alkersleben gemäß beigefügter Anlage.

Beschluss-Tag:

20.05.2025

Beschluss-Nr.:

24 / 2025

Beschlussgegenstand:

3. Änderung der Ehrenordnung der Gemeinde Alkersleben

Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die 3. Änderung der Ehrenordnung der Gemeinde Alkersleben gemäß beigefügter Anlage:

3. Änderung der Ehrenordnung der Gemeinde Alkersleben

Der Gemeinderat Alkersleben hat in seinen Sitzungen am 20.05.2025 nachfolgende 3. Änderung der Ehrenordnung der Gemeinde Alkersleben vom 28.09.2006, zuletzt geändert durch 1. Änderung vom 23.10.2007 sowie 2. Änderung vom 09.10.2013 beschlossen:

Artikel 1

§ 1 - Ehrungen von Einwohnern - Pkt. 5. Ehrungen verdienter Persönlichkeiten -

wird wie folgt geändert:

Ehrungen verdienter Persönlichkeiten, die sich im Bereich des öffentlichen, kulturellen, sportlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens verdient gemacht haben, erfolgen nach besonderer Entscheidung im Gemeinderat durch den Bürgermeister in der Bürgerversammlung. Die Anerkennung erfolgt in Form einer Geldzuwendung von maximal 50,00 €.

Die Ehrung eines verdienten Bürgers mit einem Orden der Bundesrepublik Deutschland erfolgt in einem würdigen Rahmen durch den Bürgermeister ggf. gemeinsam mit einem Vertreter des Landratsamtes.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 2. Änderung der Ehrenordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ in Kraft.

Gemeinde Alkersleben

Alkersleben, den 20.05.2025

gez. André Wagner  — -Siegel-

Bürgermeister