| Beschluss-Tag: | 20.05.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 21 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Niederschrift -öffentlicher Teil- der Ratssitzung vom 01.04.2025
Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Niederschrift - öffentlicher Teil - der Sitzung des Gemeinderates vom 01.04.2025 mit folgender Änderung:
| Beschluss-Tag: | 20.05.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 22 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Alkersleben mit folgenden Anlagen:
| - | Stellenplan |
| - | Übersicht über den Stand der Schulden |
| - | Übersicht über den Stand der Rücklagen |
—
| Beschluss-Tag: | 20.05.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 23 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
Finanzplan 2025 der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2025 der Gemeinde Alkersleben gemäß beigefügter Anlage.
| Beschluss-Tag: | 20.05.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 24 / 2025 |
Beschlussgegenstand:
3. Änderung der Ehrenordnung der Gemeinde Alkersleben
Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die 3. Änderung der Ehrenordnung der Gemeinde Alkersleben gemäß beigefügter Anlage:
Der Gemeinderat Alkersleben hat in seinen Sitzungen am 20.05.2025 nachfolgende 3. Änderung der Ehrenordnung der Gemeinde Alkersleben vom 28.09.2006, zuletzt geändert durch 1. Änderung vom 23.10.2007 sowie 2. Änderung vom 09.10.2013 beschlossen:
Artikel 1
§ 1 - Ehrungen von Einwohnern - Pkt. 5. Ehrungen verdienter Persönlichkeiten -
wird wie folgt geändert:
Ehrungen verdienter Persönlichkeiten, die sich im Bereich des öffentlichen, kulturellen, sportlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens verdient gemacht haben, erfolgen nach besonderer Entscheidung im Gemeinderat durch den Bürgermeister in der Bürgerversammlung. Die Anerkennung erfolgt in Form einer Geldzuwendung von maximal 50,00 €.
Die Ehrung eines verdienten Bürgers mit einem Orden der Bundesrepublik Deutschland erfolgt in einem würdigen Rahmen durch den Bürgermeister ggf. gemeinsam mit einem Vertreter des Landratsamtes.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 2. Änderung der Ehrenordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ in Kraft.
Gemeinde Alkersleben
Alkersleben, den 20.05.2025
gez. André Wagner — -Siegel-
Bürgermeister