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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 6/2025
Nichtamtlicher Teil
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Sonstige Mitteilungen

Gemäß § 18 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg vom 19.12.2022 dürfen Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere aber auch Äste und Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung nicht beeinträchtigt werden. Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.

Auch sind die Gehwege in ihrer Breite freizuhalten, damit Fußgänger ungehindert passieren können. Der Rückschnitt ist daher auch in dieser schneidfreien Zeit in dem notwendigen Maß gestattet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme zum Wohle aller.