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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung zur Feststellung des Wahlergebnisses

Bürgermeisterwahl am 07.06.2026

Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2026 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet – Gemeinde Osthausen-Wülfershausen – ermittelt und folgende Feststellung getroffen:

Wahlberechtigte insgesamt:

430

Zahl der Wähler:

230

Ungültige Stimmabgaben:

18

Gültige Stimmabgaben:

212

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Lfd. Nr.

Vor- und Nachnamen der Personen und des Bewerbers in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl

Stimmen

1

Volker Hübner (CDU)

194

2

Christian Schreiber

5

3

Josefine Bähr

4

4

Arnd Schreiber

2

5

Bernd Schreiber

2

6

Mario Bähr

1

7

Christoph Glink

1

8

Ronald Hartung

1

9

Markus Kirchheim

1

10

Katrin Maak

1

Gesamt:

212

Mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen fallen auf den Bewerber

Volker Hübner (CDU)

Er ist zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen gewählt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Arnstadt, Kommunalaufsicht, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

gez. Heike Kreft

Wahlleiterin

Gemeinde Osthausen-Wülfershausen