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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 6/2026
Nichtamtlicher Teil
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Parken in der Gemeinde Elleben

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

die öffentlichen Parkflächen im in der Gemeinde Elleben mit den Ortsteilen Riechheim, Gügleben und Elleben sind begrenzt. Deshalb werden oftmals Fahrzeuge an ungeeigneten, verkehrsgefährdenden Stellen abgestellt. Für den Rettungsdienst, Feuerwehr und Entsorgungsfahrzeuge ist hier ein Durchkommen nicht immer gewährleistet. Daher nochmals die dringende Bitte: Nutzen Sie Ihr Grundstück für das Parken Ihrer Fahrzeuge und Anhänger. Das Abstellen der Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück trägt zu einer Atmosphäre der gegenseitigen Rücksichtnahme bei. Außerdem müssen laut Bebauungsplan alle Grundstücke mit Garagen, Carports oder Stellplätzen versehen sein, die bessere und für alle Verkehrsteilnehmer sicherere Parkmöglichkeiten bieten. Wird dieser Bitte nicht nachgekommen, kann eine Ahndung durch das Ordnungsamt erfolgen. Daher bedenken Sie dieses beim Parken Ihrer Fahrzeuge.