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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Alkersleben

Bekanntmachung

zur Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl

Gemeinde Alkersleben am 26.05.2024

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet - Gemeinde Alkersleben - ermittelt und folgende Feststellung getroffen:

Die Aufrechnung des Stimmbezirkes einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

258

(ohne Wahlschein:  — 225 /

mit Wahlschein:  — 33)

Wähler

203

Wahlbeteiligung

78,7 %

Ungültige Stimmabgaben

8

Gültige Stimmabgaben

195

Gültige Stimmen

583

Stimmen der Bewerber

Gewählte Bewerber

Gemäß § 31 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetz oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

gez. H. Kreft

Wahlleiterin