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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Elleben

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Hinter den Gärten“

in den Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“

Der Gemeinderat Elleben hat am 20.06.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Hinter den Gärten“ in den Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ einzuleiten.

Der Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes für das Gebiet im Ortsteil Gügleben im „Burgenblick“ umfasst die Flächen bzw. Teilflächen der Flurstücke 35/3 teilw., 101/5, 125/6, 125/11, 125/12, 125/13, 125/14, 125/15, 125/16, 126 teilw., Flur 0, Gemarkung Gügleben. Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes ist im nachstehenden Lageplan dargestellt.

Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, planungsrechtlich die gemischten Bauflächen zu sichern und gewerbliche Bauflächen zu entwickeln. Die teilweise brachliegenden Bauflächen sollen neu geordnet und der Standort aufgewertet werden. Die Gemeinde plant, Flächen für Gewerbe bereit zu stellen und somit die Voraussetzung für eine positive Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung zu schaffen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Dazu werden die Planunterlagen des Vorentwurfes des Änderungsbebauungsplanes „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ in der Zeit

vom 15.7.2024 bis einschließlich 16.8.2024

im Internet unter der Internetadresse: https://vg-riechheimer-berg.de/aktuelles für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich werden die Planungsunterlagen in der Zeit vom 15.7.2024 bis einschließlich 16.8.2024 während der Sprechzeiten:

Montag:

09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr

Dienstag:

09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag:

09.00 - 12.00 Uhr

in der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“,

Am Flugplatz 10, 99310 Osthausen-Wülfershausen ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist kann über den Inhalt der Planung Auskunft verlangt werden und von jedermann - schriftlich oder zur Niederschrift - Stellungnahmen an die

Gemeinde Elleben über

Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“

Am Flugplatz 10, 99310 Osthausen-Wülfershausen

oder an die E-Mail-Adresse:

info@vg-riechheimer-berg.de

vorgebracht werden.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung der Bauleitplanverfahren eingewilligt.

Wülfershausen, den 29.06.2024

Corinne Krah

Bürgermeisterin der Gemeinde Elleben

Abbildung Lageplan Räumlicher Geltungsbereich