Titel Logo
Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung

der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

(Landkreis Ilm - Kreis)

vom 20.06.2024

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Osthausen-Wülfershausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

864.300,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben

303.800,00 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 146.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

400 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Osthausen-Wülfershausen, den 20.06.2024

gez. Klaus Kolodziej

Bürgermeister

-Siegel-

Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 18.06.2024 beschieden.

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen für das Jahr 2024 liegt in der Zeit vom 02.07.2024 bis 18.07.2024 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen für das Jahr 2024 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der Sprechzeiten zur Verfügung.

Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.