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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2025

Beschluss-Tag:

26.06.2025

Beschluss- Nr.:

25 / 2025

Beschlussgegenstand:

Niederschrift - öffentlicher Teil - der Sitzung des Gemeinderates vom 08.05.2025

Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Niederschrift - öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2025 in der als Anlage beigefügten Form.

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Beschluss-Tag:

26.06.2025

Beschluss- Nr.:

26 / 2025

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 gemäß beigefügter Anlage.

Hinweis öffentliche Bekanntmachung:

Die festgestellte Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 04.08.2025 bis 20.08.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

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Beschluss-Tag:

26.06.2025

Beschluss- Nr.:

27 / 2025

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2022 Bürgermeister der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen.

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Beschluss-Tag:

26.06.2025

Beschluss- Nr.:

28 / 2025

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2022 Beigeordneter der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt, ohne Beteiligung des Beigeordneten an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen.

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Beschluss-Tag:

26.06.2025

Beschluss- Nr.:

29 / 2025

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 gemäß beigefügter Anlage.

Hinweis öffentliche Bekanntmachung:

Die festgestellte Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 04.08.2025 bis 20.08.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

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Beschluss-Tag:

26.06.2025

Beschluss- Nr.:

30 / 2025

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2023 Bürgermeister der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen.

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Beschluss-Tag:

26.06.2025

Beschluss- Nr.:

31 / 2025

Beschlussgegenstand:

Entlastung der Jahresrechnung 2023 Beigeordneter der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt, ohne Beteiligung des Beigeordneten an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen.