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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Bösleben-Wüllersleben

aus der öffentlichen Ratssitzung vom 18.06.2026

Beschluss-Tag:

18.06.2026

Beschluss Nr.:

40 / 2026

Beschlussgegenstand:

Niederschrift der Ratssitzung -öffentlicher Teil- vom 24.03.2026 

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift – öffentlicher Teil - der Ratssitzung 24.03.2026 in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag:

18.06.2026

Beschluss Nr.:

41 / 2026

Beschlussgegenstand:

1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben 

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die 1. Nachtragshaushalts-satzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben mit folgenden Änderungen. Die Haushaltstelle 2.6900002.940003 "Erneuerung Gewässersohle Brücke An der Leithe" erhöht sich von 15.000,00 € um 7.000,00 € auf 22.000,00 €. Die Rücklagenentnahme erhöht sich dementsprechend von 67.800,00 € um 7.000,00 € auf 74.800,00 € (Haushaltsstelle 2.9100001.310000).

Beschluss-Tag:

18.06.2026

Beschluss Nr.:

42 / 2026

Beschlussgegenstand: 

Finanzplan zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2026 des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben gemäß beigefügter Anlage.

Beschluss-Tag:

18.06.2026

Beschluss Nr.:

43 / 2026 

Beschlussgegenstand: 

Vergabe der Bauleistungen/Erneuerung Gewässersohle Brücke "An der Leithe"

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Vergabe der Leistungen Erneuerung Gewässersohle Brücke "An der Leithe"

an den Bieter:

ERDBAU Patrick Künzel, Dorfstraße 7, 99310 Alkersleben.

Die Auftragssumme beträgt: 21.265,30 €.

Beschluss-Tag:

18.06.2026

Beschluss Nr.:

44 / 2026

Beschlussgegenstand: 

Antrag auf Befreiung vom B-Plan

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Über dem Dorfe" Bösleben für das Flurstück 690/23:

Festsetzung Bebauungsplan

Beantragte Befreiung

2.1 Zulässiges Maß

der baulichen Nutzung

Grundflächenzahl

(GRZ, § 19 BauNVO) max. 0,25

Überschreitung der zulässigen GRZ

um ca. 15 m²