| Beschluss-Tag: | 18.06.2026 |
| Beschluss Nr.: | 40 / 2026 |
| Beschlussgegenstand: Niederschrift der Ratssitzung -öffentlicher Teil- vom 24.03.2026 | |
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift – öffentlicher Teil - der Ratssitzung 24.03.2026 in der als Anlage beigefügten Form.
| Beschluss-Tag: | 18.06.2026 |
| Beschluss Nr.: | 41 / 2026 |
| Beschlussgegenstand: 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben | |
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die 1. Nachtragshaushalts-satzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben mit folgenden Änderungen. Die Haushaltstelle 2.6900002.940003 "Erneuerung Gewässersohle Brücke An der Leithe" erhöht sich von 15.000,00 € um 7.000,00 € auf 22.000,00 €. Die Rücklagenentnahme erhöht sich dementsprechend von 67.800,00 € um 7.000,00 € auf 74.800,00 € (Haushaltsstelle 2.9100001.310000).
| Beschluss-Tag: | 18.06.2026 |
| Beschluss Nr.: | 42 / 2026 |
| Beschlussgegenstand: Finanzplan zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben | |
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2026 des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben gemäß beigefügter Anlage.
| Beschluss-Tag: | 18.06.2026 |
| Beschluss Nr.: | 43 / 2026 |
| Beschlussgegenstand: Vergabe der Bauleistungen/Erneuerung Gewässersohle Brücke "An der Leithe" | |
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Vergabe der Leistungen Erneuerung Gewässersohle Brücke "An der Leithe"
an den Bieter:
ERDBAU Patrick Künzel, Dorfstraße 7, 99310 Alkersleben.
Die Auftragssumme beträgt: 21.265,30 €.
| Beschluss-Tag: | 18.06.2026 |
| Beschluss Nr.: | 44 / 2026 |
| Beschlussgegenstand: Antrag auf Befreiung vom B-Plan | |
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Über dem Dorfe" Bösleben für das Flurstück 690/23:
| Festsetzung Bebauungsplan | Beantragte Befreiung |
| 2.1 Zulässiges Maß der baulichen Nutzung |
|
| Grundflächenzahl (GRZ, § 19 BauNVO) max. 0,25 | Überschreitung der zulässigen GRZ um ca. 15 m² |