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Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg"
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Bösleben-Wüllersleben

aus der öffentlichen Ratssitzung vom 05.08.2025

Beschluss-Tag:

05.08.2025

Beschluss Nr.:

22 / 2025

Beschlussgegenstand:

Niederschrift - öffentlicher Teil - der Ratssitzung vom 22.04.2025

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift - öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 22.04.2025 in der als Anlage beigefügten Form.

Beschluss-Tag:

05.08.2025

Beschluss Nr.:

23 / 2025

Beschlussgegenstand:

Vergabe des Auftrages zur Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage mit Speicher für das Mehrzweckgebäude Possingsweg Bösleben

Der Gemeinderat Bösleben beschließt die Vergabe der Leistungen

Lieferung und Montage einer PV-Anlage mit 29,7 kWp und einem Batteriespeicher mit 19,3 kWp für das Mehrzweckgebäude Possingsweg Bösleben

an den Bieter:

Elektro Schniz

Am Cröstener Weg 10

07318 Saalfeld.

Die Auftragssumme beträgt: 43.447,07 €.

Beschluss-Tag:

05.08.2025

Beschluss Nr.:

24 / 2025

Beschlussgegenstand:

Kostenordnung für die Nutzung des Mehrzweckgebäudes in Bösleben

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Kostenordnung für die Nutzung des Mehrzweckgebäudes in Bösleben gemäß beigefügter Anlage.

Gemeinde Bösleben-Wüllersleben

K o s t e n o r d n u n g

für die Nutzung des Mehrzweckgebäudes in Bösleben

§ 1

Allgemeines

Zur teilweisen Deckung des der Gemeinde entstehenden Aufwandes für die Unterhaltung, Heizung und Beleuchtung des soziokulturellen Mehrzweckgebäudes, abgekürzt SKMZG, wird für dessen Nutzung ein Entgelt entsprechend den nachstehenden Bestimmungen erhoben.

Die Anschrift lautet:

Possingsweg 23a, 99310 Bösleben-Wüllersleben, OT Bösleben

§ 2

Allgemeine Nutzung

(1) Für Nutzung des SKMZG Bösleben ist grundsätzlich ein Nutzungsvertrag mit der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben abzuschließen. Der Nutzungsvertrag bedarf der Schriftform.

(2) Die Nutzung des SKMZG mit den dazugehörigen Räumen durch die Gemeinde ist unentgeltlich. Die örtlichen Vereine wie Sportverein, Freiwillige Feuerwehr, usw. zahlen bei Nutzung der Räumlichkeiten bei vereinsinternen Veranstaltungen die tatsächlichen Kosten für Strom und Wasser gemäß Verbrauch.

§ 3

Erhebung Nutzungsbeträge / Reinigungskosten /

Kautionen der einzelnen Raumnutzungen/Anlagen

Mehrzweckraum

100,00 €

zzgl. 100,00 Kaution

Raumreinigung

zzgl. 40,00

Küche einschl. Geschirrbenutzung

30,00 €

zzgl. 50,00 € Kaution

Raumreinigung

zzgl. 20,00 €

Bowling (2h)

50,00 €

Bowling (3h)

65,00 €

Eine Nutzung der Räumlichkeiten ist nur in den genannten Raumkombinationen möglich und beinhaltet ebenfalls die Nutzung der Sanitäranlagen. Die Nutzung der Bowlingbahn ist nur unter Aufsicht möglich, Schuhe und Reinigung sind in der Kostenordnung enthalten.

Die Reinigung der genutzten Räumlichkeiten erfolgt grundsätzlich durch die Gemeinde.

§ 4

Zuschläge

(1) Für Nutzer, die ihren Wohnsitz nicht im Gemeindegebiet der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben haben, wird ein Zuschlag von 50 % der in § 3 genannten Raumnutzungsbeträge erhoben. Details sind dem Nutzungsvertrag zu entnehmen.

(2) Bei Anmietung eines o. g. Raumes mit Bewirtschaftung durch Privatpersonen und Gesellschaften zu kommerziellen Zwecken ist ein Zuschlag von 100 % auf die in § 3 genannten Raumnutzungsbeträge zu zahlen.

§ 5

Schuldner

(1) Kostenschuldner ist grundsätzlich der im Nutzungsvertrag genannter Nutzer. Sind mehrere Nutzer in dem Nutzungsvertrag genannt, haften sie als Gesamtschuldner.

§ 6

Fälligkeit

Die durch den Schuldner bzw. Gesamtschuldner nach § 3 i.V.m. § 4 zu entrichtenden Entgelte sind in der Regel 8 Tage vor Nutzungsantritt fällig. Weiteres regelt der Nutzungsvertrag.

§ 7

Rückzahlung der Kaution

Wird die in § 3 festgelegte Kaution seitens der Gemeinde nicht in Anspruch genommen, ist diese an den Nutzer auf dessen im Nutzungsvertrag angegebenes Konto zurückzuzahlen bzw. dem Nutzer bar auszuzahlen.

§ 8

Rücktritt vom Nutzungsvertrag

(1) Der Nutzer hat, das Recht innerhalb von 14 Tagen, vor Nutzungsantritt, vom Nutzungsvertrag zurückzutreten.

(2) Wird die in Absatz 1 genannte Frist nicht eingehalten, so sind 50 % des vereinbarten Nutzungsentgeltes (nach § 3) und 50 % der evtl. Zuschläge (nach § 4) fällig.

(3) Der Rücktritt muss schriftlich oder elektronisch bei dem Bürgermeister der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben, bei Bediensteten der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben oder bei der VG „Riechheimer Berg“, Am Flugplatz 10, 99310 Osthausen-Wülfershausen, erfolgen.

§ 9

Inkrafttreten

Die vorstehende Kostenordnung tritt am 01. September 2025 in Kraft.

Bösleben-Wüllersleben, den 05.08.2025

Gemeinde Bösleben-Wüllersleben

gez. Andreas Nitsch  —  -Siegel-

Bürgermeister