| Beschluss-Tag: | 03.09.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 23 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.06.2025 | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.06.2025 in der als Anlage beigefügten Form.
| Beschluss-Tag: | 03.09.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 24 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Dornheim | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Dornheim mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 22.09.2025 bis 09.10.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Dornheim mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 03.09.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 25 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Entlastung der Jahresrechnung 2022 Bürgermeister der Gemeinde Dornheim | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 03.09.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 26 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Entlastung der Jahresrechnung 2022 Beigeordneter der Gemeinde Dornheim | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 03.09.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 27 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Dornheim | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Dornheim mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 22.09.2025 bis 09.10.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg", 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Dornheim mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 14 der VG „Riechheimer Berg“, 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
| Beschluss-Tag: | 03.09.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 28 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Entlastung der Jahresrechnung 2023 Bürgermeister der Gemeinde Dornheim | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 03.09.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 29 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Entlastung der Jahresrechnung 2023 Beigeordneter der Gemeinde Dornheim | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt, ohne Beteiligung des 1. Beigeordneten an der Abstimmung, dem 1. Beigeordneten und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen.
| Beschluss-Tag: | 03.09.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 30 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Dornheim | |
Der Gemeinderat Dornheim beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Dornheim mit folgenden Anlagen:
| - | Stellenplan |
| - | Übersicht über den Stand der Schulden |
| - | Übersicht über den Stand der Rücklagen |
—
| Beschluss-Tag: | 03.09.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 31 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Finanzplan 2025 der Gemeinde Dornheim | |
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2025 der Gemeinde Dornheim gemäß beigefügter Anlage.
| Beschluss-Tag: | 03.09.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 32 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: Antrag auf Verzicht der Kommunalaufsicht zum Erlass eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 53a ThürKO i.V.m. § 22 Abs. 3 ThürGemHV | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt:
| 1. | Die im Haushaltsjahr 2025 sowie im Finanzplanungszeitraum 2026 und 2027 ausgewiesenen Fehlbeträge werden durch die allgemeine Rücklage ausgeglichen (§ 22 Abs. 3 ThürGemHV). |
| Die allgemeine Rücklage reicht aus, um sowohl 2025 sowie 2026 und 2027 auszugleichen, ohne dass die Mindestrücklage gefährdet ist. | |
| 2. | Da es sich bei den Fehlbeträgen nicht um strukturelle Unterdeckungen, sondern um einmalige Effekte aufgrund außergewöhnlich hoher Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2022/2023 und den nunmehr fälligen Rückzahlungen sowie der daraus resultierenden hohen Umlagegrundlage (Berechnungsgrundlage im kommunalen Finanzausgleich) handelt, wird die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde lediglich vorübergehend beeinträchtigt. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, den vorliegenden Beschluss der zuständigen Kommunalaufsicht mit der Bitte vorzulegen, gemäß § 53 a ThürKO auf den Erlass eines Haushaltssicherungskonzeptes zu verzichten. |
—
| Beschluss-Tag: | 03.09.2025 |
| Beschluss-Nr.: | 33 / 2025 |
| Beschlussgegenstand: 5. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Dornheim Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ | |
Der Gemeinderat Dornheim beschließt die 5. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Dornheim Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, in der als Anlage beigefügten Form.