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Königseer Zeitung
Ausgabe 1/2023
Stadt Königsee
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

Tel.: 0361 57 4168-0

E-Mail: poststelle.saalfeld@tlbg.thueringen.de

Unser Zeichen: 56070522  — Saalfeld, 11.01.2023

Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.

Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen:

Gemarkung:

Rottenbach

Flur:

3

Flurstück: 186, 192, 199, 242, 247

Flur:

4

Flurstück: 262,

Flur:

5

Flurstück: 306

Flur:

6

Flurstück: 789/726, 785/719

Die Fortführungsnachweise können von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte

vom

03.02.2023 bis 02.03.2023

in der Zeit von

Mo bis Fr

08:00-12:00 Uhr

Mo bis Do

13:00-15:30 Uhr

und nach Vereinbarung

in den Räumen des

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Im Auftrag

gez. Maren Kruschwitz

Referatsbereichsleiterin Datenführung