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Königseer Zeitung
Ausgabe 1/2025
Stadt Königsee
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Öffentliche Bekanntmachung

Entsprechend dem § 40 Abs. 2 der ThürKO bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis, dass in der 04. Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsee, am 02.12.2024, folgende Beschlüsse gefasst wurden:

Beschlussnummer: STR/023-04/2024

Der Stadtrat der Stadt Königsee genehmigt die Niederschrift der 3. Sitzung vom 21.10.2024, öffentlicher Teil.

Beschlussnummer: STR/024-04/2024

Der Stadtrat der Stadt Königsee beruft für die Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahl im Jahr 2025

Frau Annegret Finger zur Wahlleiterin und

Herrn Daniel Koburger zum stellvertretenden Wahlleiter.

Beschlussnummer: STR/025-04/2024

Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt, dass das Thüringer Landesmuseum Heidecksburg in Trägerschaft des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt einen finanziellen Zuschuss gemäß Vereinbarung vom 16.01.2017 für den personellen Aufwand zur Absicherung des Betriebes des Museums zur Kloster-, Forst- und Jagdgeschichte in Höhe von 10.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024 erhält.

Beschlussnummer: STR/026-04/2024

Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt die vorliegende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Königsee ab 2025.

Beschlussnummer: STR/027-04/2024

Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt gemäß §6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) die Widmung des in der Anlage gekennzeichneten Weges in der Gemarkung Dörnfeld, Flur 2, Flurstücke 477/2, 478 und 654 / 242 sowie Flur 3 Flurstück 719 von der Ortslage Dörnfeld, bis zur Gemarkungsgrenze Dörnfeld/Pennewitz als öffentliche Verkehrsfläche. Die vorgenannte Verkehrsfläche wird nach §3 Abs. 1 Nr. 4 ThürStrG als sonstige öffentliche Straße, Landwirtschaftsweg, Radwanderweg eingestuft.

Beschlussnummer: STR/028-04/2024

Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt auf Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Feriendorf“ in der Gemarkung Rottenbach.

Das Plangebiet umfasst folgende Flächen in der Gemarkung Rottenbach Flur 7: 791/9 (vollständig), 791/10 (vollständig), 791/11 (vollständig), 791/13 (vollständig), 791/14 (vollständig), 791/15 (vollständig), 791/18 (vollständig), 791/20 (teilweise), 791/21 (vollständig), 792 (teilweise), 811/771 (teilweise), 816/791 (vollständig).

In dem Plangebiet soll Wohnraum nach § 4 BauNVO und ein Sondergebiet das der Erholung dient mit der Zweckbestimmung Ferienhausgebiet nach § 10 BauNVO geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des B-Plans kann dem Anhang entnommen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß §2 Abs. 1 S.2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschlussnummer: STR/029-04/2024

Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Königsee im Ortsteil Rottenbach (gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde Rottenbach in der Fassung vom 29.10.2004) im Bereich des ehemaligen „Feriendorfs“. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Karte zu entnehmen.

Die Stadt Königsee beabsichtigt in dem Geltungsbereich neue Wohnräume zu schaffen und hat hierzu parallel ein Bebauungsplanverfahren „Am Feriendorf“ eingeleitet. Die Planung soll zudem die Erschließung der geplanten Wohnnutzung sichern.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden die Darstellungen des vorbereitenden Bauleitplans im Parallelverfahren angepasst (§ 8 Abs. 3 S. 1 BauGB).

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschlussnummer: STR/030-04/2024

Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt den Kauf und die Sanierung der Schwarzburger Straße 3 und 5 und verpflichtet sich, die notwendigen finanziellen Mittel in den Haushaltsjahren 2025 ff. bereitzustellen.

Königsee, den 12.12.2024

Marco Waschkowski

Bürgermeister der Stadt Königsee