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Königseer Zeitung
Ausgabe 11/2024
Stadt Königsee
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Öffentliche Bekanntmachung

Entsprechend dem § 40 Abs. 2 der ThürKO bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis, dass in der 03. Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsee, am 21.10.2024, folgende Beschlüsse gefasst wurden:

Beschlussnummer: STR/012-03/2024

Der Stadtrat der Stadt Königsee genehmigt die Niederschrift der 2. Sitzung vom 5. August 2024, öffentlicher Teil.

Beschlussnummer: STR/013-03/2024

Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt die vorliegende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Königsee vom 23.04.2024.

Beschlussnummer: STR/014-03/2024

Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt die jährliche stufenweise Erhöhung der Elternbeiträge ab dem Jahr 2025 bis zum Jahr 2028 für die Kindergärten der Stadt Königsee.Die Elternbeiträge sind nach Thüringer Kindergartengesetz –ThürKigaG- § 29, Absatz 2, sozialverträglich nach der Anzahl der Kinder, die gleichzeitig in einem Kindergarten betreut werden und nach dem vereinbarten Betreuungsumfang gestaffelt.

Monatliche Elternbeiträge ab 1. Januar 2025 für die Kindergärten der Stadt Königsee

Monatliche Elternbeiträge ab 1. Januar 2026 für die Kindergärten der Stadt Königsee

Monatliche Elternbeiträge ab 1. Januar 2027 für die Kindergärten der Stadt Königsee

Monatliche Elternbeiträge ab 1. Januar 2028 für die Kindergärten der Stadt Königsee

Beschlussnummer: STR/015-03/2024

Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt für die Nutzung von Räumlichkeiten und sonstigen Leistungen im Waldhaus Königsee (Dr.-Dinkler-Allee 11) nachfolgende Pachtpreise:

1. Saal:

a)

gewerbliche Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht, stadtfremde Vereine, private Veranstaltungen

=

1.000,00 € pro Veranstaltung + ggf. 1.500,00 € Kaution

Ablösung durch Bürgschaft oder Hinterlegung möglich

b)

Veranstaltungen Königsee‘r Vereine mit Gewinnerzielungsabsicht

=

500,00 € pro Veranstaltung

c)

Veranstaltungen Königsee‘r Vereine ohne Gewinnerzielungsabsicht, sowie Veranstaltungen gemeinnütziger ortsfremder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht (Jugendweihe, Berufsmesse, etc.)

=

350,00 € pro Veranstaltung

d)

schulische und gleichartige Veranstaltungen gemeinnützigen Charakters, welche vorrangig der Bereicherung des kulturellen Lebens dienlich sind z.B.: Schuleinführung, Theater, Orchester u.Ä.

=

300,00 € pro Veranstaltung

e)

stundenweise Nutzung des Saals ohne 2. OG, gemäß oben genannter Pos. 1a – d (maximal 4 Stunden) z.B.: Tanzstunde, Diavorträge u.Ä.

=

60,00 € pro Stunde

2. Vereinsräume (EG rechts oder links):

a)

Gewerbliche Veranstaltung und private Feiern

=

100,00 € pro Veranstaltung je Raum

b) gemeinnützige Veranstaltungen

=

50,00 € pro Veranstaltung je Raum

c) stundenweise Nutzung

=

15,00 € pro Veranstaltung je Raum

3.

Nutzung der Küche mit Vorratsraum:

pauschal 50,00 € pro Nutzungstag

Die Reinigungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Die Erhebung dieser wird im Nutzungsvertrag festgelegt.

Diese Preise gelten für alle neu angemeldeten Nutzungen ab dem Tag der Beschlussfassung. Mit Inkrafttreten der neuen Pachtpreisregelung, treten die Preisregelungen aus den vorhergehenden Beschlüssen außer Kraft. Die Pachtpreise sind alle zwei Jahre erneut zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.

Beschlussnummer: STR/016-03/2024

Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt folgende Mindestpreise für die Neuvermietung der Wohnimmobilien der Stadt Königsee.

teilsaniert

6,00 €/m²

vollsaniert

6,50 €/m²

energetisch und teilsaniert

6,50 €/m²

energetisch und vollsaniert

7,00 €/m²

Preisgebundene Sozialwohnungen sind von dieser Festlegung ausgenommen.

Beschlussnummer: STR/017-03/2024

Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt folgende Mindestpreise für die Neuvermietung von Gewerbeflächen im Stadtgebiet von Königsee:

Gewerberäume: 5,50 Euro pro m²

Büro- und Praxisräume: 6,50 Euro pro m²

Der Stadtrat ermächtigt den Finanzausschuss, eine Abweichung von maximal 10 % im begründeten Einzelfall zu gewähren.

Königsee, den 22.10.2024

Marco Waschkowski

Bürgermeister der Stadt Königsee