Das Neue Jahr mit einem Feuerwerk zu begrüßen, gehört in Deutschland zu einer beliebten Tradition. Die Faszination eines Feuerwerkes kann bei unsachgemäßer Handhabung jedoch schnell in einem Fiasko enden. Dann sind Leben und Gesundheit von Menschen gefährdet. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber enge Bedingungen an den Erwerb, Besitz und Gebrauch von Feuerwerkskörpern geknüpft. Der nachfolgende Text informiert über einige wichtige gesetzliche Regelungen und den Umgang mit Pyrotechnik.
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Silvester-Feuerwerkskörpern) ist nach § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (z.B. Fachwerkhäusern, Tankstellen o.ä.) verboten. Besondere Rücksichtnahme gilt auch in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können.
Das Abbrennverbot wurde aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes erlassen, so dass der Begriff „unmittelbare Nähe“ einen Mindestabstand von 30 Metern bei handgeworfenen Feuerwerkskörpern und von 200 Metern bei hochsteigenden Feuerwerkskörpern zu den o.g. Gebäuden und Einrichtungen voraussetzt.
Die Nichtbeachtung der Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Darüber hinaus erwachsen im Schadensfall Haftungsansprüche in nicht unerheblicher Höhe.
Außerdem ist die Verwendung von „Himmelslaternen“ aus Brandschutzgründen generell verboten. Wer Himmelslaternen verwendet, haftet für entstandene Schäden.
Im eigenen Interesse sollten auch die nachstehenden Hinweise beachtet werden:
| 1. | Feuerwerkskörper sollten eine CE - Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache haben. |
| 2. | Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. |
| 3. | Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden. |
| 4. | Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen. |
| 5. | Nicht auf Menschen oder Tiere zielen. |
| 6. | „Blindgänger“ nicht erneut zünden. |
| 7. | In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen. |
| 8. | Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen. |
| 9. | Halten Sie die örtlich besonders vorgeschriebenen Verbote und Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden sowie zu Kirchen, Altersheimen und Fachwerkhäusern ein. |
| 10. | Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen. |
Wir möchten Sie bitten, sich an das Abbrennverbot und die Sicherheitshinweise für Feuerwerkskörper zu halten und gegebenenfalls auch Ihre Gäste darauf hinzuweisen. Wir wünschen Ihnen ein fröhliches Silvesterfest und einen guten Start ins Jahr 2024.
Ordnungsamt