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Königseer Zeitung
Ausgabe 12/2024
Stadt Königsee
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Der Winter steht vor der Tür - Räumpflicht der Grundstückseigentümer

Für den Winterdienst auf den an das Grundstück anliegenden Bürgersteigen bzw. Fußwegen ist gemäß Straßenreinigungssatzung gemäß Straßenreinigungssatzung der Stadt Königsee der Grundstückseigentümer verantwortlich.

So sind bei Schneefall unverzüglich die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor den Grundstücken vom Schnee zu räumen. Bei Schnee- und Eisglätte sind sie mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Am besten verwenden Sie Streugut, das natürlich, umweltbewusst und später wieder leicht zu beseitigen ist. Das trifft zum Beispiel auf Sand oder Split zu. Für die Beschaffung der notwendigen und geeigneten Streumittel ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich, sie sind beispielsweise im Baumarkt erhältlich.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg gilt folgende Regelung: in den Jahren mit gerader Endziffer sind die Grundstückseigentümer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer (z.B. 2025) sind die Eigentümer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst verpflichtet. Die festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr.

Die genauen Regelungen in können Sie der Straßenreinigungssatzung der Stadt Königsee entnehmen. Diese ist auf unserer Homepage unter der Rubrik „Bürgerservice“ unter „Satzungen“ abrufbar.

Ordnungsamt