Entsprechend dem § 40 Abs. 2 der ThürKO bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis, dass in der 08. Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsee, am 27.10.2025, folgende Beschlüsse gefasst wurden:
Beschlussnummer: STR/071-08/2025
Der Stadtrat der Stadt Königsee genehmigt die Niederschrift der 7. Sitzung des Stadtrates vom 25.8.2025.
Beschlussnummer: STR/072-08/2025
Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt die vorliegende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Königsee vom 23.04.2024.
Beschlussnummer: STR/073-08/2025
Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt, der Eingliederung der Gemeinde Allendorf in die Stadt Königsee zuzustimmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Antrag an das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunalen und Landesentwicklung sowie einen Entwurf einer Eingliederungsvereinbarung zur Stadtratssitzung am 01. Dezember 2025 vorzulegen.
Der Beschluss wurde mit 19 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt
Beschlussnummer: STR/074-08/2025
- Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt, dass sich die Stadt am Naturschutzprojekt „Habitatsflächensicherung und -entwicklung für den Biber in Thüringer Auen, Teilprojekt Wohlroseaue“ mit dem Projektträger Naturforschende Gesellschaft Altenburg (NfGA) e.V. beteiligt und in diesem Zusammenhang erforderliche Grundstücke bzw. Grundstücksflächen im Teilprojektgebiet durch den Flächenankauf bzw. Flächentausch im Namen der Stadt ins Eigentum übernimmt.
- Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt, dass die im Teilprojektgebiet erworbenen Grundstücke bzw. Grundstücksflächen dem Naturschutz gewidmet werden und in diesem Zusammenhang mit einer Unterlassungs- und Benutzungsdienstbarkeit zugunsten des Freistaates Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) belastet werden.
- Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen und zu ermächtigen, alle notwendigen Vereinbarungen mit dem Projektträger bzw. seinen Beauftragten und Rechtshandlungen im Zusammenhang mit dem Teilprojekt zuzustimmen. Der Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ebenfalls ermächtigt, alle im Rahmen der Projektbeteiligung erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie Grunderwerbsvollmachten zu erteilen.
Königsee, den 28.10.2025
Marco Waschkowski
Bürgermeister der Stadt Königsee