In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau am 19.11.2020 wurden neben dem Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2021 auch die Gebührenkalkulationen für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beschlossen. In diesen ergeben sich die für das Wirtschaftsjahr 2021 gültigen Gebührensätze. Im Ergebnis werden ab dem 01.01.2021 die Gebühren steigen.
Entsprechend den jeweiligen Tarifeinstufungen ergeben sich unter anderem folgende Anpassungen:
Trinkwasser | bisher | neu ab 01.01.2021 | Bemerkung |
Grundgebühr | 9,00 EUR/ Monat | 9,50 EUR/ Monat | bei Verwendung Wasserzähler Q3 4 cbm/h |
Verbrauchsgebühr | 2,33 EUR/cbm | 2,49 EUR/cbm | |
| Die Beträge sind netto und erhöhen sich um die gültige Mehrwertsteuer (7 %) |
Abwasser | bisher | neu ab 01.01.2021 |
Tarif Volleinleiter (Anschluss an eine zentrale Kläranlage) | ||
Grundgebühr | 11,00 EUR/Monat | 11,00 EUR/Monat |
Einleitungsgebühr | 2,51 EUR/cbm | 2,66 EUR/cbm |
Tarif Teileinleiter (Grundstücke mit einer biologischen Grundstückskläranlage) | ||
Grundgebühr | 8,00 EUR/Monat | 8,00 EUR/Monat |
Einleitungsgebühr | 2,24 EUR/cbm | 2,29 EUR/cbm |
Die Gebühren für Teileinleiter mit mechanischen Grundstückskläranlagen (Einleitungsgebühr 2,93 EUR/cbm, Grundgebühr 10,00 EUR/Monat) sowie für die Beseitigung von Niederschlagswasser (Beseitigungsgebühr 0,41 EUR/qm, Grundgebühr 2,00 EUR/Monat) gelten unverändert fort.
Die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung ergibt sich aus allgemeinen Kostensteigerungen, sinkenden Verbrauchsmengen und der Finanzierung der notwendigen Investitionsmaßnahmen.
Die Gebührenerhöhungen bedeuten für einen durchschnittlichen Einpersonenhaushalt Mehrkosten im Jahr von ca. 15,00 EUR, für eine vierköpfige Familie steigen die jährlichen Ausgaben um ca. 45,00 EUR.
Die Gebührenabrechnung für 2020 wird wie gewohnt im Januar des Folgejahres vorgenommen. D.h. die Gebührenerhöhung wird sich im Gebührenbescheid im Januar 2021 zunächst auf die Vorauszahlungsbeträge des laufenden Jahres niederschlagen.