Aufgrund der §§ 19 Abs.1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S.277, 288) hat die Gemeinde Bechstedt in seiner Sitzung am 12. 11. 2025 folgende 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bechstedt beschlossen:
§ 1
Änderung
Der § 10 Entschädigungen wird in Abs. 1 wie folgt geändert:
| (1) | Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats als Entschädigung |
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| ein Sitzungsgeld von 25,50 Euro |
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| für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden. |
§ 2
In-Kraft-Treten
Die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Bechstedt, den 24.11.2025
Gemeinde Bechstedt
gez. Zawierucha
Bürgermeisterin — (Siegel)