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Königseer Zeitung
Ausgabe 2/2025
Stadt Königsee
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Steuerzahlungstermin I. Quartal 2025

Die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Pachten für das I. Quartal 2025 sind am

15. Februar 2025

fällig. Soweit kein SEPA Lastschriftmandat erteilt wurde, sind die Abgaben auf die Konten der Stadtkasse Königsee bei der

KSK Saalfeld/Rudolstadt

IBAN:

DE67 8305 0303 0000 5517 75

BIC:

HELADEF1SAR

Volksbank e.G Gera, Jena, Rudolstadt

IBAN:

DE15 8309 4454 0309 2294 01

BIC:

GENODEF1RUJ

Volksbank Vogtland-Saale-Orla eG

IBAN:

DE95 8709 5824 5043 8141 00

BIC:

GENODEF1PL1

einzuzahlen bzw. zu überweisen.

Auf den Einzahlungs- oder Überweisungsbelegen sind unbedingt die Kassenzeichen des Abgabenbescheides als Verwendungszweck anzugeben.

Die Steuerzahlung stellt eine Bringepflicht dar. Nicht termingerechte Zahlungen ziehen in jedem Fall Säumniszuschläge und Gebühren nach sich.

Sofern noch nicht geschehen, kann der Stadtkasse ein SEPA Lastschriftmandat erteilt werden.

Die Vordrucke sind auf unserer Internetseite (www.koenigsee.de) hinterlegt bzw. können diese bei der Finanzverwaltung abgeholt werden.

Durch Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats an die Stadtkasse gerät der Steuerzahler nicht in Zahlungsverzug, auch wenn der Betrag nicht zum fälligen Termin eingezogen wird. Allerdings ist für ausreichende Deckung auf dem betreffenden Konto zu sorgen.

Finanzverwaltung